AfD-Fraktion beantragt einstweilige Anordnungen gegen Seehofer und wegen Parteienfinanzierung beim Bundesverfassungsgericht

„Die Neuregelung der Parteienfinanzierung weist zahlreiche verfassungsrechtliche Mängel auf, da sie gegen die vom Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen zur Parteienfinanzierung aufgestellten Grundsätze verstößt. Wir werden daher versuchen, eine einstweilige Anordnung gegen diesen Selbstbedienungsakt der Koalitionsfraktionen zu erwirken, um einen Vollzug des Gesetzes zu verhindern. Erfahrungsgemäß ist nicht mit einer schnellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen. Auch ein Erfolg in den Verfahren würde zudem nicht bedeuten, dass zu viel erhaltene Beträge von den Parteien zurückgezahlt werden müssten. Das Bundesverfassungsgericht kann lediglich die Rechtswidrigkeit des Gesetzes feststellen und würde keine Entscheidung zur Folgenbeseitigung - also der Rückzahlung - treffen. Sollte also unser Antrag zurückgewiesen werden, würden ab 2019 erst einmal die erhöhten Beträge gezahlt. Es wäre also sinnvoll, die Auszahlung der erhöhten Beträge sehr zeitnah zu verhindern. Dieses ist nur im Wege der Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes möglich.“

 

Auch gegen Bundesinnenminister Seehofer geht die AfD-Faktion im Rahmen eines Organstreits juristisch vor und hat dazu eine einstweilige Anordnung in Karlsruhe beantragt. Seehofer hatte in einem Interview behauptet, man könne sich "nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das [sei] staatszersetzend". Dazu erklärt Brandner:

 

„Die skandalöse Äußerung Seehofers, mit der er als Innenminister die größte Oppositionspartei und -fraktion verunglimpfte, steht auf der Netzseite des Innenministeriums. Darüber hinaus wurde er von den dpa-Journalisten in der Funktion des Bundesinnenministers befragt. Er nutzt staatliche Ressourcen, also Regierungsprivilegien, und sein Amt, um in die politische Auseinandersetzung einzugreifen und den ernsthaftesten und größten seiner politischen Gegner, nämlich die AfD, zu diskreditieren. Ein sehr ähnliches Fehlverhalten war bereits einmal vom Bundeverfassungsgericht beanstandet worden. Damals ging es um Forschungsministerin Wanka, die die Opposition beschimpft hatte. Sie wurde verurteilt. Wir wollen die Feststellung erreichen, dass Seehofer seine Pflicht zur Mäßigung verletzt hat. Zudem soll ihm die Weiterverbreitung seiner kruden Aussagen untersagt werden.“

Den Entwurf eines Stiftungsgesetzes, der zwischen der Ampelregierung, CDU und den Linken ausgekungelt worden sein soll, bewertet Stephan Brandner,...

Weiterlesen

Die hessische SPD, deren Spitzenkandidatin zur Landtagswahl die Bundesinnenministerin Faeser ist, will das Wahlrecht auf Kommunalebene auf alle...

Weiterlesen

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat vor dem Landgericht Hamburg einen juristischen Erfolg gegen das Redaktions-Netzwerk Deutschland (RND)...

Weiterlesen

Berlin, 8. September 2023.  Die AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hess und Stephan Brandner haben persönlich und im Namen der AfD-Bundestagsfraktion...

Weiterlesen

Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 30.08.2023 beim Bundesverfassungsgericht eine weitere Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Hintergrund...

Weiterlesen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute Verfassungsbeschwerden zu strafrechtlichen Urteilen nach der Auswertung von Daten, die französische Ermittler...

Weiterlesen

Die Süddeutsche Zeitung stellt heute auf Seite 8 fest und fragt „Beinahe täglich gibt es Meldungen über Messerangriffe in Deutschland. Je nach...

Weiterlesen

An drei Stromtrassen der Deutschen Bahn brannte es im Hamburger Stadtgebiet. Auf der linksextremen Website „indymedia“ tauchte ein Bekennerschreiben...

Weiterlesen

Die radikalen Klimakriminellen, die in Berlin das Grundgesetzdenkmal des jüdischen Künstlers Karavan beschmiert hatten, wurden freigesprochen und...

Weiterlesen

Der ehemalige Lehrerpräsident Kraus stellt klar: Gendern verdummt die Kinder.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für...

Weiterlesen