AfD-Fraktion beantragt einstweilige Anordnungen gegen Seehofer und wegen Parteienfinanzierung beim Bundesverfassungsgericht

„Die Neuregelung der Parteienfinanzierung weist zahlreiche verfassungsrechtliche Mängel auf, da sie gegen die vom Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen zur Parteienfinanzierung aufgestellten Grundsätze verstößt. Wir werden daher versuchen, eine einstweilige Anordnung gegen diesen Selbstbedienungsakt der Koalitionsfraktionen zu erwirken, um einen Vollzug des Gesetzes zu verhindern. Erfahrungsgemäß ist nicht mit einer schnellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen. Auch ein Erfolg in den Verfahren würde zudem nicht bedeuten, dass zu viel erhaltene Beträge von den Parteien zurückgezahlt werden müssten. Das Bundesverfassungsgericht kann lediglich die Rechtswidrigkeit des Gesetzes feststellen und würde keine Entscheidung zur Folgenbeseitigung - also der Rückzahlung - treffen. Sollte also unser Antrag zurückgewiesen werden, würden ab 2019 erst einmal die erhöhten Beträge gezahlt. Es wäre also sinnvoll, die Auszahlung der erhöhten Beträge sehr zeitnah zu verhindern. Dieses ist nur im Wege der Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes möglich.“

 

Auch gegen Bundesinnenminister Seehofer geht die AfD-Faktion im Rahmen eines Organstreits juristisch vor und hat dazu eine einstweilige Anordnung in Karlsruhe beantragt. Seehofer hatte in einem Interview behauptet, man könne sich "nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das [sei] staatszersetzend". Dazu erklärt Brandner:

 

„Die skandalöse Äußerung Seehofers, mit der er als Innenminister die größte Oppositionspartei und -fraktion verunglimpfte, steht auf der Netzseite des Innenministeriums. Darüber hinaus wurde er von den dpa-Journalisten in der Funktion des Bundesinnenministers befragt. Er nutzt staatliche Ressourcen, also Regierungsprivilegien, und sein Amt, um in die politische Auseinandersetzung einzugreifen und den ernsthaftesten und größten seiner politischen Gegner, nämlich die AfD, zu diskreditieren. Ein sehr ähnliches Fehlverhalten war bereits einmal vom Bundeverfassungsgericht beanstandet worden. Damals ging es um Forschungsministerin Wanka, die die Opposition beschimpft hatte. Sie wurde verurteilt. Wir wollen die Feststellung erreichen, dass Seehofer seine Pflicht zur Mäßigung verletzt hat. Zudem soll ihm die Weiterverbreitung seiner kruden Aussagen untersagt werden.“

Durch eine wilde Schießerei im sogenannten Duisburger Rockermilieu und mit dem Messermord auf einer Neuköllner Kirmes scheinen die Clans ihre Claims...

Weiterlesen

Am heutigen Tag fand die Neuwahl des Vorstandes der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft e.V. statt. Dabei handelt es sich um einen...

Weiterlesen

Wie sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner ergibt, hat das...

Weiterlesen

Bereits zwei Monate nach Amtsantritt der Ampelregierung erhielt Ex-Greenpeace-Chefin Jennifer Morgan die nötige Einbürgerungsurkunde, um das Amt der...

Weiterlesen

Die Bundesregierung plant erneut einen massiven Stellenzuwachs im Vergleich zur vergangenen Legislaturperiode. Eine aktuelle Auswertung des...

Weiterlesen

Den ehemaligen Kanzlern der Bundesrepublik Deutschland stehen auf unbegrenzte Zeit Räume und Personal zur Verfügung. Beides wird vom Steuerzahler...

Weiterlesen

Wie sich aus einer Umfrage des Allensbach-Instituts ergibt, meint fast ein Drittel der Deutschen, in einer Scheindemokratie zu leben, in der die...

Weiterlesen

Die ehemalige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel erhält nach nur vier Monaten im Amt ein Übergangsgeld von rund 75.600 Euro. Dies kritisiert auch...

Weiterlesen

Wie die Antwort der Bundesregierung auf Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner ergibt, hat die umstrittene Amadeu-Antonio-Stiftung...

Weiterlesen

Ab 1. April gönnen sich die Mitglieder der Ampelregierung einen Lohnaufschlag: Während der Bundeskanzler 345 Euro zusätzlich jeden Monat erhält,...

Weiterlesen