AfD-Fraktion beantragt einstweilige Anordnungen gegen Seehofer und wegen Parteienfinanzierung beim Bundesverfassungsgericht

„Die Neuregelung der Parteienfinanzierung weist zahlreiche verfassungsrechtliche Mängel auf, da sie gegen die vom Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen zur Parteienfinanzierung aufgestellten Grundsätze verstößt. Wir werden daher versuchen, eine einstweilige Anordnung gegen diesen Selbstbedienungsakt der Koalitionsfraktionen zu erwirken, um einen Vollzug des Gesetzes zu verhindern. Erfahrungsgemäß ist nicht mit einer schnellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen. Auch ein Erfolg in den Verfahren würde zudem nicht bedeuten, dass zu viel erhaltene Beträge von den Parteien zurückgezahlt werden müssten. Das Bundesverfassungsgericht kann lediglich die Rechtswidrigkeit des Gesetzes feststellen und würde keine Entscheidung zur Folgenbeseitigung - also der Rückzahlung - treffen. Sollte also unser Antrag zurückgewiesen werden, würden ab 2019 erst einmal die erhöhten Beträge gezahlt. Es wäre also sinnvoll, die Auszahlung der erhöhten Beträge sehr zeitnah zu verhindern. Dieses ist nur im Wege der Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes möglich.“

 

Auch gegen Bundesinnenminister Seehofer geht die AfD-Faktion im Rahmen eines Organstreits juristisch vor und hat dazu eine einstweilige Anordnung in Karlsruhe beantragt. Seehofer hatte in einem Interview behauptet, man könne sich "nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das [sei] staatszersetzend". Dazu erklärt Brandner:

 

„Die skandalöse Äußerung Seehofers, mit der er als Innenminister die größte Oppositionspartei und -fraktion verunglimpfte, steht auf der Netzseite des Innenministeriums. Darüber hinaus wurde er von den dpa-Journalisten in der Funktion des Bundesinnenministers befragt. Er nutzt staatliche Ressourcen, also Regierungsprivilegien, und sein Amt, um in die politische Auseinandersetzung einzugreifen und den ernsthaftesten und größten seiner politischen Gegner, nämlich die AfD, zu diskreditieren. Ein sehr ähnliches Fehlverhalten war bereits einmal vom Bundeverfassungsgericht beanstandet worden. Damals ging es um Forschungsministerin Wanka, die die Opposition beschimpft hatte. Sie wurde verurteilt. Wir wollen die Feststellung erreichen, dass Seehofer seine Pflicht zur Mäßigung verletzt hat. Zudem soll ihm die Weiterverbreitung seiner kruden Aussagen untersagt werden.“

Zum Auftakt der zweitägigen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über das von der AfD-Bundestagsfraktion bereits 2018 eingeleitete...

Weiterlesen

Am heutigen Freitag wurde der linke Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow zum Bundesratspräsidenten gewählt.

Er ist somit Stellvertreter des...

Weiterlesen

Ausweislich der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner, sind für...

Weiterlesen

Wie die Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, mitteilt, wolle sie den sozialen Netzwerken nun Zügel anlegen und diese...

Weiterlesen

Bei einer Tagung für Lehrer in Rostock am 11. September 2021 äußerte Medienberichten zufolge der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck:

„Dann ist ja...

Weiterlesen

Erneut kommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Bedrängnis: die Ärztin Nemi El-Hassan soll zukünftig das WDR-Wissenschaftsmagazin „Quarks“...

Weiterlesen

Zum Beginn des Gerichtsverfahrens gegen die mutmaßlichen Täter der Attentate vom 13. November 2015 in Paris unter anderem auf das Musiktheater...

Weiterlesen

Zum 70jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner:

 

„Ein...

Weiterlesen

Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender der Alternative für Deutschland,  fordert, dass massive Fehlentscheidungen, wie zuletzt...

Weiterlesen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zinsen für Steuererstattungen und Steuernachzahlungen von sechs Prozent pro Jahr angesichts der...

Weiterlesen