AfD-Fraktion beantragt einstweilige Anordnungen gegen Seehofer und wegen Parteienfinanzierung beim Bundesverfassungsgericht

„Die Neuregelung der Parteienfinanzierung weist zahlreiche verfassungsrechtliche Mängel auf, da sie gegen die vom Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen zur Parteienfinanzierung aufgestellten Grundsätze verstößt. Wir werden daher versuchen, eine einstweilige Anordnung gegen diesen Selbstbedienungsakt der Koalitionsfraktionen zu erwirken, um einen Vollzug des Gesetzes zu verhindern. Erfahrungsgemäß ist nicht mit einer schnellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen. Auch ein Erfolg in den Verfahren würde zudem nicht bedeuten, dass zu viel erhaltene Beträge von den Parteien zurückgezahlt werden müssten. Das Bundesverfassungsgericht kann lediglich die Rechtswidrigkeit des Gesetzes feststellen und würde keine Entscheidung zur Folgenbeseitigung - also der Rückzahlung - treffen. Sollte also unser Antrag zurückgewiesen werden, würden ab 2019 erst einmal die erhöhten Beträge gezahlt. Es wäre also sinnvoll, die Auszahlung der erhöhten Beträge sehr zeitnah zu verhindern. Dieses ist nur im Wege der Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes möglich.“

 

Auch gegen Bundesinnenminister Seehofer geht die AfD-Faktion im Rahmen eines Organstreits juristisch vor und hat dazu eine einstweilige Anordnung in Karlsruhe beantragt. Seehofer hatte in einem Interview behauptet, man könne sich "nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das [sei] staatszersetzend". Dazu erklärt Brandner:

 

„Die skandalöse Äußerung Seehofers, mit der er als Innenminister die größte Oppositionspartei und -fraktion verunglimpfte, steht auf der Netzseite des Innenministeriums. Darüber hinaus wurde er von den dpa-Journalisten in der Funktion des Bundesinnenministers befragt. Er nutzt staatliche Ressourcen, also Regierungsprivilegien, und sein Amt, um in die politische Auseinandersetzung einzugreifen und den ernsthaftesten und größten seiner politischen Gegner, nämlich die AfD, zu diskreditieren. Ein sehr ähnliches Fehlverhalten war bereits einmal vom Bundeverfassungsgericht beanstandet worden. Damals ging es um Forschungsministerin Wanka, die die Opposition beschimpft hatte. Sie wurde verurteilt. Wir wollen die Feststellung erreichen, dass Seehofer seine Pflicht zur Mäßigung verletzt hat. Zudem soll ihm die Weiterverbreitung seiner kruden Aussagen untersagt werden.“

Allein im Jahr 2019 flossen knapp 2 Milliarden Euro Entwicklungshilfe nach Afrika. Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender der...

Weiterlesen

Wie Medien berichten, haben die Bundesländer ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Corona-Risikogebieten beschlossen. Der...

Weiterlesen

Die derzeit von einigen Bundesländern, wie Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, eingeführten Beschränkungen für Reisende aus anderen deutschen...

Weiterlesen

Seit April gilt in weiten Teilen Deutschlands eine ‚Maskenpflicht‘ unter anderem im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen. Insbesondere für...

Weiterlesen

Bund und Länder haben sich bei ihrer heutigen Corona-Konferenz darauf geeinigt, dass zukünftig unter anderem stärker auf die richtige Angabe...

Weiterlesen

Die Stadt Erfurt erhält 1.773.343,48 Euro aus dem „Sofortausstattungsprogramm – Digitalpakt Schule 2019 bis 2024“. Damit soll erreicht werden, dass...

Weiterlesen

Nach der Kritik der EU-Kommission an der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte in Deutschland nimmt nun auch der Deutsche Richterbund die langjährige...

Weiterlesen

Während die Bundesregierung detailliert Auskunft zu Immobilien der rechts- und der linksextremen Szene geben kann, verweigert sie die Auskunft über...

Weiterlesen

Aufgrund eines zusätzlichen Milliardenbedarfs der gesetzlichen Krankenversicherungen im kommenden Jahr sollen unter anderem die Zusatzbeiträge für die...

Weiterlesen

Wie die Deutsche Presseagentur mitteilt, wolle Deutschland rund 1.500 Migranten von den griechischen Inseln aufnehmen. Es solle sich dabei um Familien...

Weiterlesen