Boehringer/Brandner: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende Juni 2020 die Bundesregierung aufgefordert, den zweiten Nachtragshaushalt 2020 wegen Rechts-, vor allem aber Verfassungswidrigkeit zurückzuziehen (Drucksache 19/20739), wie auch der haushaltspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion Peter Boehringer in der Haushaltsdebatte deutlich gemacht hatte.  In weiten Teilen werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nun in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, in Auftrag gegeben hatte, bestätigt.

 

Dazu Peter Boehringer:

 

„Der Bundesfinanzminister nutzte rechtsmissbräuchlich die Ausnahmeregelung des Art 115 (2) Satz 6 GG für die Aufstellung eines komplett schuldenfinanzierten Nachtragshaushalts weit über die sonst zulässige Grenze der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse hinaus. Die mit dem Nachtragshaushalt finanzierten Maßnahmen stehen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Im Haushalt und in verschiedenen ‚Sondervermögen‘ werden kreditfinanziert milliardenschwere Rücklagen gebildet.

 

Das ist nicht nur ökonomisch absurd, sondern auch haushaltsrechtlich unzulässig: Auf diese Weise werden das Jährlichkeitsprinzip (Art. 110 Abs. 2, Paragraph 4 BHO) sowie das Gebot der Haushaltswahrheit (Paragraph 13 BHO) verletzt. Gleichzeitig verwendet die Bundesregierung im Haushaltsgesetz 2020 nicht die sogenannte ‚Asylrücklage‘ für Corona-Mehrausgaben (48 Milliarden Euro), was ebenfalls haushalts- und verfassungsrechtlich zwingend geboten gewesen wäre. All dies bestätigt nun das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes – und wir sehen sogar noch weitere rechtlich bedenkliche Punkte. Letztlich schafft sich die Bundesregierung hier unter Corona-Vorwand eine freie, parlamentarisch nun nicht mehr kontrollierbare Verfügungsreserve für das Wahljahr 2021 in Höhe von Dutzenden Milliarden Euro.“

 

Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, ergänzt:

 

„Wieder einmal befinden sich die Bundesregierung und die schwarzroten Abgeordneten, die sie stützen, auf verfassungsrechtlichen Abwegen. Das sieht nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so – auch der Bundesrechnungshof hat bereits deutliche Kritik am Regierungsgebaren geäußert. Und wieder einmal muss und wird die AfD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verfassungsbrüchen der Merkelregierung, deren Markenzeichen jahrelange Rechts- und Verfassungsbrüche sind, kommt. Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage und hoffen dabei sehr auf die Unterstützung weiterer rechtsstaatsbejahender Oppositionsabgeordneter. Fest steht jedoch: einmal mehr ist die AfD die Hüterin der Verfassung.“

Die Bundesregierung plant erneut einen massiven Stellenzuwachs im Vergleich zur vergangenen Legislaturperiode. Eine aktuelle Auswertung des...

Weiterlesen

Den ehemaligen Kanzlern der Bundesrepublik Deutschland stehen auf unbegrenzte Zeit Räume und Personal zur Verfügung. Beides wird vom Steuerzahler...

Weiterlesen

Wie sich aus einer Umfrage des Allensbach-Instituts ergibt, meint fast ein Drittel der Deutschen, in einer Scheindemokratie zu leben, in der die...

Weiterlesen

Die ehemalige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel erhält nach nur vier Monaten im Amt ein Übergangsgeld von rund 75.600 Euro. Dies kritisiert auch...

Weiterlesen

Wie die Antwort der Bundesregierung auf Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner ergibt, hat die umstrittene Amadeu-Antonio-Stiftung...

Weiterlesen

Ab 1. April gönnen sich die Mitglieder der Ampelregierung einen Lohnaufschlag: Während der Bundeskanzler 345 Euro zusätzlich jeden Monat erhält,...

Weiterlesen

Der Unternehmer Elon Musk hat in einem Interview mit der Zeitung ‚Die Welt‘ klargestellt, dass nicht nur die laufenden Kernkraftwerke in Deutschland...

Weiterlesen

Am gestrigen Donnerstag, den 24. März 2022, gründete sich im Deutschen Bundestag die Parlamentsgruppe ‚Moderne Kernenergie‘. Vorsitzende wurden die...

Weiterlesen

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines Vizepräsidenten des Deutschen...

Weiterlesen

In Berlin haben sich am 18.03.2022 die Justiziare aller AfD-Landtagsfraktionen sowie der AfD-Bundestagsfraktion getroffen. Die etwa 25 Teilnehmer...

Weiterlesen