Boehringer/Brandner: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende Juni 2020 die Bundesregierung aufgefordert, den zweiten Nachtragshaushalt 2020 wegen Rechts-, vor allem aber Verfassungswidrigkeit zurückzuziehen (Drucksache 19/20739), wie auch der haushaltspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion Peter Boehringer in der Haushaltsdebatte deutlich gemacht hatte.  In weiten Teilen werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nun in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, in Auftrag gegeben hatte, bestätigt.

 

Dazu Peter Boehringer:

 

„Der Bundesfinanzminister nutzte rechtsmissbräuchlich die Ausnahmeregelung des Art 115 (2) Satz 6 GG für die Aufstellung eines komplett schuldenfinanzierten Nachtragshaushalts weit über die sonst zulässige Grenze der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse hinaus. Die mit dem Nachtragshaushalt finanzierten Maßnahmen stehen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Im Haushalt und in verschiedenen ‚Sondervermögen‘ werden kreditfinanziert milliardenschwere Rücklagen gebildet.

 

Das ist nicht nur ökonomisch absurd, sondern auch haushaltsrechtlich unzulässig: Auf diese Weise werden das Jährlichkeitsprinzip (Art. 110 Abs. 2, Paragraph 4 BHO) sowie das Gebot der Haushaltswahrheit (Paragraph 13 BHO) verletzt. Gleichzeitig verwendet die Bundesregierung im Haushaltsgesetz 2020 nicht die sogenannte ‚Asylrücklage‘ für Corona-Mehrausgaben (48 Milliarden Euro), was ebenfalls haushalts- und verfassungsrechtlich zwingend geboten gewesen wäre. All dies bestätigt nun das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes – und wir sehen sogar noch weitere rechtlich bedenkliche Punkte. Letztlich schafft sich die Bundesregierung hier unter Corona-Vorwand eine freie, parlamentarisch nun nicht mehr kontrollierbare Verfügungsreserve für das Wahljahr 2021 in Höhe von Dutzenden Milliarden Euro.“

 

Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, ergänzt:

 

„Wieder einmal befinden sich die Bundesregierung und die schwarzroten Abgeordneten, die sie stützen, auf verfassungsrechtlichen Abwegen. Das sieht nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so – auch der Bundesrechnungshof hat bereits deutliche Kritik am Regierungsgebaren geäußert. Und wieder einmal muss und wird die AfD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verfassungsbrüchen der Merkelregierung, deren Markenzeichen jahrelange Rechts- und Verfassungsbrüche sind, kommt. Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage und hoffen dabei sehr auf die Unterstützung weiterer rechtsstaatsbejahender Oppositionsabgeordneter. Fest steht jedoch: einmal mehr ist die AfD die Hüterin der Verfassung.“

Nachdem ZDF-Intendant Bellut bereits gestern mit Qualitätseinbußen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen drohte, sollten die Beiträge nicht erhöht...

Weiterlesen

Nach dem Zwischenfall beim Flug Angela Merkels zum G 20 Gipfel in Argentinien, der mit einem Linienflug fortgesetzt werden musste, nachdem eine...

Weiterlesen

Wie verschiedene Medien berichten, wurde Til Schweigers Kinoflop „Head full of honey" bereits wieder aus den amerikanischen Kinos verbannt, bevor er...

Weiterlesen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Entscheidung vom 11.12.2018 die Organklage der AfD-Bundestagsfraktion als unzulässig abgewiesen.  

Die...

Weiterlesen

Der deutsche Rundfunkbeitrag ist laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und...

Weiterlesen

Ohne Unterstützung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz blieb heute ein Antrag der AfD-Fraktion, Justizministerin Barley zum Inhalt ihres...

Weiterlesen

Mittels einer Anfrage an die Bundesregierung wollte der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner herausfinden, welche Zugeständnisse die...

Weiterlesen

Berichte über den Bau eines ‚Millionen-Penthouses‘ für Berlins Erzbischof Koch,  die sehr an die skandalöse Bauplanung und -ausführung des ehemaligen...

Weiterlesen

Wie aktuelle Zahlen der Bundesregierung, die sich aus einer Antwort auf eine Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Brandner ergeben, belegen, ist auch...

Weiterlesen

Stephan Harbarth, der erst in der vergangenen Woche zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt wurde und unmittelbar vor seiner Ernennung steht,...

Weiterlesen