Brandner (AfD): 70 Jahre nach konstituierender Sitzung des Bundesrates: „Nur die AfD ist noch Anwalt der Länder!“

Vor 70 Jahren, am 7. September 1949, fand sich der Bundesrat in der Aula der ehemaligen Pädagogischen Akademie in Bonn zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Das Grundgesetz, dessen Artikel 50 bis 52 die Grundlage der Arbeit des Bundesrates darstellen, war am 23. Mai desselben Jahres verkündet worden.

Stephan Brandner, AfD-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie Mitglied im Vermittlungsausschuss, macht auf die große Bedeutung des Bundesrates  –auch und vor allem – im 70. Jahr nach seiner Gründung und den Föderalismus insgesamt aufmerksam: „Der Bundesrat ist die Verkörperung des Föderalismus und damit Grundpfeiler unseres Staatsgebildes. Schon das erste Zusammenkommen des Vermittlungsausschusses in dieser Legislaturperiode hat gezeigt: Die AfD ist der letzte verbliebene Anwalt der Länder und steht als einzige Partei ohne Wenn und Aber hinter starken föderalistischen Strukturen. Als AfD sagen wir deutlich: Den Ländern Kompetenzen zu entreißen, abzulauschen oder abzukaufen ist mit uns nicht machbar. Daher fordern wir anlässlich des 70. Jahrestages der Konstituierung des Bundesrates nicht nur eine Auflösung der Finanzverpflechtungen zwischen Bund und Ländern, sondern auch ein Bekenntnis aller Fraktionen zum deutschen Föderalismus!“

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