Der Anteil der nichtdeutschen Verurteilten wegen Mordes ist in dem Zeitraum von 2000 bis 2020 von 29,27 % auf 39,02 % gestiegen. Seit dem Jahr 2018 wurden bei den nichtdeutschen verurteilten Straftätern - mit wechselnder Platzierung - die türkische, afghanische und syrische Staatsangehörigkeit am häufigsten festgestellt. Bei der Verurteilung wegen Totschlags ist der Ausländeranteil sogar zwischen den Jahren 2000 und 2020 von 37,53 % auf 56,25 % gestiegen. Das ergibt sich aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, die federführend von Stephan Brandner erstellt wurde.
Brandner wörtlich: „Das nichthinnehmbare Phänomen der dramatischen Ausländerkriminalität muss endlich gelöst werden. Die Zahlen zeigen deutlich, dass wir in Deutschland ein riesengroßes Problem mit eingewanderten Kriminellen haben. Insbesondere die Einwanderer aus Afghanistan und Syrien stellen ein gewichtiges Sicherheitsproblem für unser Land dar. Bereits bei der Einreise muss gründlich geprüft, im Zweifel abgewiesen und nach Begehen von Straftaten mit der vollen Härte des Gesetzes reagiert und abgeschoben werden.“