In der Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am Mittwoch war auch der Gesetzentwurf der Alternative für Deutschland zur Aufhebung der sogenannten „Ehe für alle“ Gegenstand. Übereinstimmend lehnten alle anderen Parteien den Antrag ab.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, auch Vorsitzender dieses Ausschusses, erklärt hierzu:
„Das Gesetz betreffend die sogenannte ‚Ehe für alle‘ wurde in der letzten Legislaturperiode, als die AfD noch nicht im Bundestag vertreten war, verabschiedet.
Von einer Verankerung dieses neuen Rechtsinstituts im Grundgesetz wurde abgesehen, weil klar war, dass die hierfür erforderliche 2/3-Mehrheit nicht zu erzielen gewesen wäre. Damit gilt aber nach wie vor der Ehebegriff nach Art. 6 Grundgesetz, der hierunter die staatlich geschützte, prinzipiell auf Lebensdauer angelegte Verbindung eines einzelnen Mannes und einer einzelnen Frau vorsieht. Diesem Verständnis folgend sollte mit dem Gesetzentwurf der AfD ein deutliches Nein zu einer Ausweitung des Ehebegriffs bis zur Beliebigkeit gesetzt werden.
Die sogenannte ‚Ehe für alle‘ entspricht nicht dem, was das Grundgesetz unter dem Begriff der Ehe versteht – und damit für uns alle verbindlich festlegt. Diejenigen, die die sogenannte ‚Ehe für alle‘ lediglich als eine Fortschreibung der Verfassungswirklichkeit verstanden wissen wollen, müssen sich fragen lassen, inwiefern dann nicht auch Mehr- und Vielehen irgendwann einmal der ‚Verfassungswirklichkeit‘ entsprechen können. Die Ereignisse der letzten Jahre geben zu schlimmen Befürchtungen Anlass. Nach meiner Auffassung wurde eine Büchse der Pandora geöffnet, die nicht mehr geschlossen werden kann.“
Das Gesetzgebungsverfahren wird fortgesetzt.