Unter der Federführung des Abgeordneten Stephan Brandner fordert die AfD-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf die Einführung der Direktwahl des Bundespräsidenten (Drs. 19/25417). Vorgesehen ist eine Änderung des Artikels 54 des Grundgesetzes in der Art, dass der Bundespräsident im Rahmen einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl vom Volk gewählt wird. Auch Wahlvorschläge aus der Mitte der Bürger sollen möglich sein.
Stephan Brandner, ehemaliger Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, geht davon aus, dass die Direktwahl eine höhere demokratische Legitimation hat und die Möglichkeiten zur Kungelei beschränkt – eine Ausweitung bisheriger Kompetenzen des Bundespräsidenten lehnt er aber ab.
Brandner dazu wörtlich:
„Die Direktwahl des Bundespräsidenten ist längst überfällig und zwingend erforderlich. Wenn man schon an dem Amt festhält, so muss es wenigstens eine echte demokratische Legitimation des Staatsoberhauptes geben. Eine dubios und willkürlich zusammengesetzte Bundesversammlung, in der Schauspieler, Sänger, Travestiekünstler, Komiker und andere C-Promis vertreten sind, nicht aber diejenigen, die unser Land am Laufen halten, ist sicher nicht geeignet eine demokratische Legitimation herzustellen. Wohin solche Mauscheleien und Pseudowahlen führen, zeigen ja Totalausfälle wie Wulff oder Steinmeier, der der das Amt unwürdig politisiert, abgedroschene Phrasen drischt und mit seinen Sympathien für Antifa und widerliche Krawallgruppen nicht hinter dem Berg hält.“