Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute verkündetem Urteil entschieden, dass die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Zwar ist die Vergabe in Abhängigkeit von der Abiturnote, den Wartesemestern und der Auswahl durch die Universitäten mit dem Grundgesetz grundsätzlich vereinbar. Jedoch ist die Zahl der Wartesemester zukünftig enger zu begrenzen. Weiter soll die Abiturnote nicht das einzige Kriterium der Auswahl sein und muss über Ländergrenzen hinweg vergleichbar sein. Außerdem darf die Festlegung auf höchstens sechs gewünschte Studienorte nicht dazu führen, dass ein Bewerber, der eigentlich erfolgreich wäre, am Ende an der Aufnahme eines Studiums gehindert wird.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der AfD-Fraktion Stephan Brandner sieht in der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuregelung eine Chance, zukünftig die besten Köpfe für ein Medizinstudium zu gewinnen: "Wir müssen uns die Frage stellen, in wie weit der Erfolg in einem linksdominierten Bildungssystem dafür stehen kann, wer erfolgreicher und gewissenhafter Mediziner sein kann und wird. Wir alle wissen, dass Noten in den vergangenen Jahren deutlich abgewertet, der Schulunterricht zunehmend von Inhalten befreit und ideologisiert wurde. Abiturnoten sind außerdem nicht bundesweit vergleichbar. Solange das Bildungssystem nicht vom Kopf wieder auf die Füße gestellt wird, besitzt die Abiturnote viel zu wenig Aussagekraft um vorhersehen zu können, wer ein guter Mediziner wird."
Abschließend weist Brandner darauf hin, dass der eklatante Ärztemangel, insbesondere im ländlichen Raum, neue Lösungsansätze erfordere. Junge qualifizierte und engagierte Menschen, die die Aussicht haben, ein Medizinstudium erfolgreich abzuschließen, müssten auch langfristig für eine Tätigkeit in Deutschland gewonnen und davon abgehalten werden, ins Ausland zu gehen.