Brandner: AfD-Fraktion reicht in Karlsruhe Klage und Eilantrag wegen Versagung der Ausschussvorsitze im Bundestag ein

Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 31.12.2021 wegen der Versagung sämtlicher Ausschussvorsitze ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet (Az. 2 BvE 10/21). In drei der insgesamt 25 Bundestagsausschüssen steht der AfD aufgrund verbindlicher Vereinbarungen zwischen sämtlichen Fraktionen der Vorsitz zu. Sie wurden im sogenannten „Zugriffsverfahren“ von den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführern aller Fraktionen gemeinsam reihum verteilt. Die AfD kann danach den Vorsitz der Ausschüsse „Inneres und Heimat“, „Gesundheit“ und „Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung besetzen. In den konstituierenden Sitzungen der Bundestagsausschüsse für die 20. Wahlperiode wurden am 15.12.2021 jedoch sämtliche von der AfD nominierten Ausschussvorsitzenden abgelehnt, was in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nie geschah. Dies ist nach Auffassung der AfD-Fraktion eine Missachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung im Parlament und damit ein Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien.

 

Dazu teilt der parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, mit:
 

„Deutschlands demokratisches System darf nicht weiter erodieren. Wenn im Deutschen Bundestag Oppositionsfraktionen mit Tricksereien und Blockaden unter Bruch jahrzehntelanger Gepflogenheiten und verbindlicher Vereinbarungen von einer angemessenen Mitwirkung in zentralen Gremien ausgeschlossen werden, wie dies in den konstituierenden Sitzungen der Bundestagsausschüsse am 15.12.2021 geschehen ist, ist das eine Tragödie für unseren Staat. Nach der beharrlichen Versagung eines Bundestagsvizepräsidenten und dem Auschluß von der zwingenden Mitwirkung im sogenannten ESM-Notfallausschuss wird die AfD nun auch in der für sämtliche Gesetzgebungsverfahren zentralen Ausschussarbeit klar diskriminiert. Wenn das Bundesverfassungsgericht eine Aufgabe und Verantwortung hat, dann ist es neben der Wahrung der Grundrechte die Gewährleistung fundamentaler Staatsprinzipien, wie gleichberechtigte und faire Mitwirkungsrechte sämtlicher Oppositionsfraktionen. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht schnell eingreift und nicht wie in anderen Verfahren eine Entscheidung auf die lange Bank schiebt.“

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