Brandner: AfD-Fraktion wirbt bei FDP und Linken um Unterstützung für abstrakte Normenkontrolle

Wie die AfD- hält auch die FDP-Bundestagsfraktion die „Bundesnotbremse“ für verfassungswidrig, weshalb beide Fraktionen und auch die der Linken mit Nein gestimmt hatten. Nachdem nun neben vielen Bürgern auch AfD- und FDP-Abgeordnete Verfassungsbeschwerde eingereicht haben, äußert sich Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion und ehemaliger Rechtsausschussvorsitzender, dazu wie folgt:

 

„Eine Verfassungsbeschwerde kann von Jedermann, also von jedem Bürger, eingelegt werden. Das ist nun vielfach und auch durch Bundestagsabgeordnete geschehen. Ob das Bundesverfassungsgericht diese Beschwerden allerdings überhaupt annimmt geschweige denn ihnen stattgibt, ist zur Zeit völlig offen. Daher ist es dringend erforderlich, zusätzlich nun das juristisch scharfe Schwert der abstrakten Normenkontrolle zu ziehen. Nur dieses Verfahren ist das von unserer Verfassung vorgesehene, um die inhaltliche Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz auf Antrag von Bundestagsabgeordneten vollumfänglich prüfen zu lassen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn es mindestens 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten, zur Zeit also 178, unterstützen. Die AfD wird bei FDP und Linken für ein solches Vorgehen um Unterstützung und werben und es in der nächsten Woche im Bundestag zum Thema machen.“

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