Nach Artikel 36 Abs. 1 GG sind bei den obersten Bundesbehörden Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden. Die bei den übrigen Bundesbehörden beschäftigten Personen sollen in der Regel aus dem Lande genommen werden, in dem sie tätig sind. Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Brandner jedoch zugibt, ist für sie diese Vorschrift offenbar nur eine leere Worthülse: eine mathematische Proportionalität sei ebenso ausgeschlossen, wie die Überprüfung der Proportionalität an sich. Stephan Brandner, Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz und Vorsitzender der Thüringer Landesgruppe macht deutlich, dass das Grundgesetz keine unverbindlichen Empfehlungen gibt, sondern beachtet werden muss.
„Es sollte eine Selbstverständlichkeit kein, dass die Bundesregierung die Forderungen des Grundgesetzes ernstnimmt und umsetzt. Wenn ihrer Ansicht nach die Umsetzung illusorisch sei, dann muss das Grundgesetz geändert - darf aber nicht ignoriert werden. Als AfD werden wir darauf pochen, dass der Grundsatz des Artikel 36 Absatz 1 angemessen umgesetzt wird. Gerade Ostdeutsche werden noch immer nicht ausreichend bei der Besetzung von Stellen berücksichtigt. 30 Jahre nach dem Fall der Mauer ist dies nicht länger hinnehmbar.“