Wer unrechtmäßig in Haft oder Untersuchungshaft sitzt, erhält derzeit eine pauschale Entschädigung von 25 Euro pro Tag, weitere Schäden muss er konkret nachweisen. Für Opfer eines Justizirrtums kann dies neben den massiven psychischen und sozialen Schäden auch den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ruin bedeuten. Initiativen der Bundesländer Thüringen, Hamburg, Berlin und Bayern zu einer zumindest moderaten Erhöhung der Entschädigungszahlungen liegen derzeit im Bundesrat.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Brandner, Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, erklärt, dass es in einem Rechtsstaat eine angemessene Entschädigung für fälschlicherweise Inhaftierte geben müsse. Eine Pauschale von 25 Euro täglich sei für Betroffene nicht länger hinnehmbar.
„Daher setze ich mich für ein gänzlich anderes Modell und damit eine Annäherung an den tatsächlich entstandenen Schaden ein. Wer zu Unrecht in Haft sitzt, darf nicht auch noch in wirtschaftlicher Hinsicht darunter leiden. Eine pauschale Entschädigung von 200 Euro pro Tag erscheint mir angemessen, außer es kann von staatlicher Seite nachgewiesen werden, dass der Schaden geringer oder von Betroffenseite nachgewiesen werden, dass der Schaden höher ist. Mindestens 50 Euro pro Tag erscheinen mir aber in jedem Falle angemessen. Man darf nicht vergessen, dass ein solcher Justizirrtum das Vertrauen des Einzelnen aber auch der Gesellschaft in den Rechtsstaat massiv beschädigen kann. Mit Geld kann man hier zwar keine Abhilfe, aber zumindest eine Linderung schaffen.“