Brandner (AfD): Keine einseitige Informationspolitik durch das Bundesverfassungsgericht an privilegierte Journalisten

Nach Recherchen des Berliner Tagesspiegels teilt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Informationen über seine Entscheidungen vor Ort einem kleinen Kreis ausgewählter Journalisten mit, noch bevor die Urteile offiziell verkündet werden.

Dazu teilt der Bundestagsabgeordnete und Justiziar der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag,  Stephan Brandner, mit:

„Es ist skandalös, dass einige wohl dem Gericht genehme Journalisten, zu denen offenbar auch solche vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehören, Angaben zu Urteilsinhalten des Bundesverfassungsgerichts noch vor den Prozessbeteiligten erhalten und auch vor ,normalen‘ Bürgern erhalten und so im Verfahren selbst, aber auch im umkämpften Nachrichtenmarkt einen erheblichen Vorteil erhalten.

Skandalös auch, dass dies allem Anschein nach seit mehreren Jahren und im Geheimen so läuft. Nach meiner Kenntnis verfährt kein Gericht so. Auch das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof handeln so, wie es sich gehört: Ein Urteil wird dann verkündet, wenn es verkündet wird, gleichzeitig, an alle. Das ist ein wichtiger Bestandteil eines Rechtsstaates. Es kann doch nicht sein, dass sogar die Prozessbeteiligten vor der Urteilsverkündung keine Ahnung vom Inhalt der Entscheidung haben, während ausgewählte Journalisten bereits Leitartikel dazu verfassen. Und darüber, was seitens des Bundesverfassungsgerichtes als ,Gegenleistung‘ für diesen Vorabservice erwartet und von den privilegierten Journalisten erbracht wurde, möchte ich gar nicht mutmaßen.

Tatsache ist: Dem Ansehen des  Bundesverfassungsgerichtes unter seinem umstrittenen, neuen Präsidenten, der dieser rechtstaatwidrigen Informationspolitik den Riegel hätte vorschieben können, wurde immenser Schaden zugefügt.“

Das Bundesverfassungsgericht wurde inzwischen schriftlich aufgefordert, bis heute um 13 Uhr zu erklären, im Fall Seehofer vor der morgigen Verkündung keine Informationen zum erwarteten Urteil herauszugeben und rechtliche Schritte für den Fall angekündigt, sollte dieser Aufforderung nicht entsprochen werden.

Der Fall Schlesinger zeigt exemplarisch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner heutigen Form nicht weiter existieren kann. Er ist zum...

Weiterlesen

Eine Sendung im bayerischen Rundfunk sollte die Akzeptanz des Genderns fördern. Im Ergebnis zeigte sich jedoch ein gegenteiliger Effekt. Die...

Weiterlesen

Auf dem Rollfeld des Düsseldorfer Flughafens zeigten mehrere Arbeiter den sogenannten ISIS-Gruß. Gleichzeitig werden deutsche Schwimmbäder zu...

Weiterlesen

Bundesinnenministerin Faeser warnt vor Protesten infolge von Preiserhöhungen, Inflationen und der Angst vor einer Energiekrise. Sicherheitsbehörden...

Weiterlesen

Im thüringischen Landkreis Greiz mahnt Landrätin Schweinsburg an, dass die Kapazitäten zur Aufnahme von Flüchtlingen ausgereizt seien. Zudem würden...

Weiterlesen

Nachdem die Hochzeit des Bundesfinanzministers Lindner für Schlagzeilen gesorgt hatte, verweigert die Bundesregierung nun auf Nachfrage des...

Weiterlesen

Der Bundesgerichtshof hat in letzter Instanz entschieden, dass Georg Nüßlein und Alfred Sauter, die für die Beschaffung von Masken hohe Honorare...

Weiterlesen

Der Anteil der nichtdeutschen Verurteilten wegen Mordes ist in dem Zeitraum von 2000 bis 2020 von 29,27 % auf 39,02 % gestiegen. Seit dem Jahr 2018...

Weiterlesen

Am heutigen Donnerstag wurde Ferda Ataman zur Antidiskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung gewählt. Die Personalie hatte bereits im Vorfeld...

Weiterlesen

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann haben heute gemeinsam die Eckpunkte für das...

Weiterlesen