Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Entstehung und die Höhe der gesetzlichen Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten. Seit dem Jahr 2013 sind die Gebührenhöhen unverändert.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatten Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley bereits am 16.04.2018 ihren gemeinsamen Katalog überreicht, in dem unter anderem die Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren entsprechend der Tariflohnentwicklung seit 2013 gefordert wird. Weiterhin sollen die Gebührensätze im RVG nicht wie bisher alle acht bis zehn Jahre angepasst werden, sondern stattdessen alle vier Jahre. Zudem werden Korrekturen strukturellen Defiziten begehrt. Hierzu gehört beispielsweise die Klarstellung, dass jedes einzelne behördliche, verwaltungsrechtliche und gerichtliche Verfahren bei der Berechnung der Rechtsanwaltsvergütung als einzelne Angelegenheit angesehen wird.
Die Bundesjustizministerin sagte bei der Übergabe zu, die RVG-Forderungen sorgfältig zu prüfen. Auch könne sie sich vorstellen, dass die „Einigkeit groß“ sei, dass die Anwaltsgebühren angepasst werden müssen. Im September 2018 wurde der Katalog an die Justizressorts der Länder zur Stellungnahme weitergeleitet; bislang liegen lediglich Rückmeldungen von drei Bundesländern vor.
Die AfD-Fraktion setzte dieses Thema daher auf die Tagesordnung des Bundestagsrechtsausschuss und ließ die Bundesregierung berichten.
Der stellvertretende Leiter des Arbeitskreises Recht der AfD-Fraktion im Bundestag, Stephan Brandner, erklärt hierzu:
„Eine intakte Rechtspflege erfordert arbeitsfähige und angemessen bezahlte Rechtsanwälte. Ein flächendeckender Zugang zum Recht liegt im Interesse aller. Rechtsanwälte sind keine Bittsteller, die ihre Forderungen nur alle Jubeljahre vortragen dürfen. Wir fordern die Bundesregierung und die Länder auf, sich nun, nachdem schon fast ein Jahr ohne irgendeine Reaktion vergangenen ist, zeitnah mit den Forderungen von BRAK und DAV zu befassen und auf gesetzgeberische Änderungen des RVG nun endlich hinzuwirken.“