Brandner (AfD): „Neue Entwicklungen im Fall Harbarth bekräftigen seine fragwürdige Geeignetheit für das Amt des Richters am Bundesverfassungsgericht"

Stephan Harbarth, der erst in der vergangenen Woche zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt wurde und unmittelbar vor seiner Ernennung steht, ist derzeit nicht nur noch als Rechtsanwalt tätig und tritt in fremden Angelegenheiten wohl entgeltlich vor Gerichten auf, sondern äußert sich auch noch im Bundestag zu tagesaktuellen Themen als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CDU-Fraktion. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, kritisiert dieses Vorgehen scharf und macht deutlich, dass es der Anstand gebietet, nicht nur die Rechtsanwaltstätigkeit sofort nach erfolgter Wahl einzustellen, sondern als bereits gewählter Bundesverfassungsrichter auch nicht mehr politisch im Namen einer Fraktion oder Partei aufzutreten: „Herr Harbarth ist schon vor seiner Ernennung zu einer sehr fragwürdigen Personalie geworden. Sein Auftreten nach der Wahl lässt starke Zweifel daran aufkommen, ob er von einem auf den anderen Tag plötzlich neutral und eines Verfassungsrichters würdig zu agieren in der Lage sein wird. Er geht in jedem Fall äußerst belastet in das neue Amt.“

Heute wurden vom Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier der Staatsrechtler Martin Eifert nach Vorschlag der Grünen als Verfassungsrichter ernannt.

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