Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat trotz Beschwerden der AfD-Bundestagsabgeordneten die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen eine deutsche Diplomatin wegen des Vorwurfs der Beleidigung von AfD-Abgeordneten als „Nazis“ abgelehnt. Anlass für die etwa 90 Strafanzeigen war ein Beitrag des Fernsehsenders New Vision TV aus Uganda zur Bundestagswahl (Link: Youtube), in dem die stellvertretende deutsche Botschafterin in Uganda die Behauptung aufstellte, mit den AfD-Abgeordneten seien erstmals in der Nachkriegsgeschichte „Nazis“ in den Deutschen Bundestag eingezogen: („We have now Nazis in the german Bundestag“).
Zur Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft teilt der AfD-Abgeordnete und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, mit:
„Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Weder die Bundesregierung noch die Justiz ist willens oder in der Lage, die unentschuldbare Entgleisung und Beleidigung von demokratisch gewählten AfD-Bundestagsabgeordneten als ,Nazis' durch eine deutsche Diplomatin zu ahnden.
Wie zuvor bereits die Bundesregierung versucht auch die Berliner Generalstaatsanwaltschaft auf peinliche Art und Weise, die Verwendung des Begriffes ,Nazis' durch die Diplomatin zu relativieren und als Versuch einer ,besonders prägnanten' Bewertung der AfD zu verharmlosen.
Geradezu abenteuerlich ist die Behauptung, der durchschnittliche Fernsehzuschauer würde die Bezeichnung ,Nazis' nicht auf einzelne AfD-Abgeordnete beziehen, sondern als Anlass begreifen, sich mit der Ausrichtung der AfD zu beschäftigen. Beschämend zudem die Auskunft, dass diese Spitzendiplomatin nur unzureichend Englisch spreche.
Es ist nicht weniger als ein Skandal, dass die Abgeordneten der größten deutschen Oppositionspartei aus dem Regierungsapparat heraus in aller Öffentlichkeit aufs übelste beschimpft werden können, ohne dass das irgendwelche Konsequenzen hat.“