Der seit dem Jahr 2015 andauernde Rechtsstreit zwischen der linken Landtagsabgeordneten Katharina König-Preuß und dem heutigen Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner (AfD) wurde nun endgültig durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof zu Gunsten Brandners beendet. Stein des Anstoßes war eine Äußerung Brandners im Thüringer Landtag im Rahmen einer Haushaltsdebatte am 17.12.2015: „Die wahren Politrambos, (…), die sitzen bei Ihnen links, dieses Duo Infernale, der Straßenchaotenvater und Tochter König beispielsweise, die dafür verantwortlich sind, dass Polizisten grün und rot geschlagen werden, dass Polizeiautos brennen, dass Barrikaden brennen, (…), sie zünden richtig die Sachen, die Polizeiautos und die Barrikaden an.“ König-Preuß hatte Brandner daraufhin zur Unterlassung aufgefordert und verklagt. Nachdem das Thüringer Oberlandesgericht zweitinstanzlich den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte, erhob König-Preuß Verfassungsbeschwerde, die nun vom Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 09.01.2019 zurückgewiesen wurde.
Stephan Brandner kommentiert die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes wie folgt: „Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes bestätigt meine Hoffnung zur Verfasstheit unseres Rechtsstaates. Jeder, der linke Gewalt – insbesondere in Jena, wo Frau König-Preuß mit ihrem Vater ihr primitives Unwesen treibt - beobachtet, erkennt, dass dort zuhauf Straf- und Gewalttaten begangen werden. Das muss klar ausgesprochen werden. Wer diese Umtriebe öffentlich verurteilt, darf nicht durch die Justiz mundtot gemacht werden. König-Preuß hat, letztendlich vergeblich, zu verhindern versucht, die für sie unangenehme Wahrheit zu unterdrücken. Dass dies misslingen musste, war von Anfang an klar und dass sie etwa 10.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten zu ersetzen hat, hätte sie vermeiden können, indem sie einfach von Anfang an die Realität akzeptiert hätte.“