Innerhalb des sogenannten "Maßnahmenkataloges" der Enquetekommission "Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie" fordern die rotrotgrünen Regierungsfraktionen unter anderem, dass das Landesverwaltungsamt die „Rechts- und Fachaufsicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit" übernehmen solle. Damit solle eine einheitliche asylrechtliche Verfahrenspraxis erwirkt werden.
Stephan Brandner, AfD-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz, glaubt nicht an die Unwissenheit der rotgrünen Politiker über die Grundsätze der Gewaltenteilung: „Ich gehe davon aus, dass hier der elementare Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung gezielt angegriffen wird. Eine staatliche Behörde soll Gerichte 'beaufsichtigen'. Es dürfte ein- und erstmalig in unserer Republik sein, dass eine Regierungskoalition das ernsthaft erwägt. Abgesehen davon, dass ich keinen Grund für das Misstrauen gegenüber der Justiz erkennen kann, halte ich derartige Bestrebungen für höchst gefährlich und verfassungsfeindlich. Deshalb gehe ich davon aus, dass umgehend der Verfassungsschutz, auch der thüringer unter seinem Präsidenten Kramer, aktiv wird, um weiteren Schaden von unserem Land abzuwenden. Dass Rotgrün in Thüringen nun den Staat und seine Gerichte gleichschalten und durchgehend kontrollieren will, entlarvt die Ramelowtruppe als Verfassungsfeinde, die ihrer Ideologie alles unterwerfen wollen. Damit muss spätestens bei den nächsten Landtagswahlen Schluss sein!"