Das Bundesverfassungsgericht hat zwar den Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die Äußerungen von Bundesminister Seehofer, die AfD sei „staatszersetzend“, abgelehnt, dennoch wurde das erreicht, was die AfD-Bundestagsfraktion als Ziel hatte. Zudem steht die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aus.
Dazu erklärt der Justiziar der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Brandner:
„Die aus formellen Gründen erfolgte Ablehnung und ihre sehr kurze Begründung überzeugen nicht. Seehofer hatte sich mit seinen Äußerungen direkt gegen die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag gewandt und Geschehnisse im Bundestag interpretiert.
Warum also unsere Fraktion nicht antragsberechtigt sein soll, ist mehr als rätselhaft. Darüber hinaus besteht selbstverständlich auch Wiederholungsgefahr, wenn man das störrische Gehabe Seehofers kennt. Alles in allem ist der Vorgang ein Erfolg gegen den politischen Geisterfahrer Seehofer.
Im Kern haben wir recht, denn sein Interview wird nicht weiterverbreitet, Seehofer hat es von den Seiten des Ministeriums löschen lassen. Seehofer nutzte sein Amt, um vor Bayernwahl gegen politische Gegner zu hetzen.“