Wie das Bundesverfassungsgericht am heutigen Dienstag entschied, hat der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer die Alternative für Deutschland durch die Veröffentlichung eines Interviews auf der Internetseite seines Ministeriums in ihren Rechten verletzt. Seehofer verstieß mit der Veröffentlichung seiner Aussagen auf der Ministeriumsnetzseite gegen das Gebot staatlicher Neutralität und verletzte damit das Recht der AfD auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb.
Stephan Brandner, Justiziar der Bundestagsfraktion und stellvertretender Bundesvorsitzender der AfD, erklärt, dass ein „verfassungswidrig handelnder Verfassungsminister“ nicht tragbar sei und deshalb unverzüglich seinen Hut nehmen müsse: „Seehofer hat sich bis auf die Knochen blamiert. Ein Verfassungsminister, der gegen Verfassung, also verfassungswidrig, handelt, ist staatszersetzend und nicht länger tragbar. Wir sind beruhigt, dass das Gericht klargestellt hat, dass die Verfassung auch für grantelnde Bayern gilt, die Wahlkampf auf der Ministeriennetzseite betreiben wollen.“
Brandner (AfD): Sieg der AfD in Karlsruhe – krachende Klatsche für staatszersetzenden Seehofer!
