Bundesjustizministerin Lambrecht will nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Weisungsbefugnisse von Justizministern gegenüber Staatsanwaltschaften mithilfe einer Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes einschränken. Allerdings solle die rechtlich bestehende Möglichkeit von Weisungen der Justizminister an die Staatsanwaltschaften nur im Bereich der europäischen Zusammenarbeit ausgeschlossen werden.
Stephan Brandner, ehemaliger Rechtsausschussvorsitzender des Deutschen Bundestages und Justiziar der AfD-Fraktion, setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte vollständig aufzuheben. Dass Lambrecht hier nur einen kleinen Schritt in die richtige Richtung gehen will, enttäuscht den Rechtspolitiker. Brandner dazu:
„Als AfD sprechen wir uns von Anfang an klar und deutlich für die Unabhängigkeit der Justiz, auch und insbesondere der Staatsanwälte, aus, haben das Thema immer wieder zu Sprache und parlamentarische Initiativen eingebracht und damit zu keinem Zeitpunkt Gehör bei anderen Fraktionen gefunden. Für uns steht fest: die Umsetzung einer konsequenten Gewaltenteilung muss Ziel unserer Arbeit sein. Dass es nun erst der Kritik des EuGH bedurfte, um die Bundesregierung zu zwingen, einen Minischritt nach vorn zu machen, ist beschämend. Wir wünschen uns, dass zukünftig auch auf die Kritik aus der Opposition gehört wird, um sinnvolle Politikansätze umzusetzen.“