Die umstrittene Änderung der Straßenverkehrsordnung ist aufgrund eines Formfehlers nicht anwendbar. Bereits 1999 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es sich bei dem Zitiergebot, also der Verpflichtung, bei Verordnungen korrekt die Gesetzesgrundlage anzugeben, um ein "unerlässliches Element des demokratischen Rechtsstaates" handele. Zudem: Eine Verordnung, die auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruhe, müsse diese vollständig zitieren. Werde dagegen verstoßen, führe dies "zur Nichtigkeit der Verordnung".
Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, erkundigte sich bei der Bundesregierung, ob und inwieweit das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in die Überprüfung von Bundesverordnungen einbezogen werde. Laut Auskunft der Bundesregierung würden „sämtliche Entwürfe für Verordnungen der Bundesministerien (…) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) rechtsförmlich und rechtssystematisch geprüft (§62 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 46, 42 Absatz 4 GGO)“.
Brandner erklärt, dass ein simpler Formfehler von einem personell üppig besetzen Justizministerium im Rahmen einer solchen Prüfung auf keinen Fall übersehen werden dürfe, da, wie sich im aktuellen Fall zeige, derartige Fehler ein enormes Chaos in ganz Deutschland verursachen würden. Offenbar seien dort zu viele Mitarbeiter "mit irgendwelchem Hass-und-Hetze-Ideologiequatsch" beschäftigt und zu wenige mit den Kernaufgaben.
„Mir ist unbegreiflich, dass es niemanden im Vorfeld gab, dem der Fehler aufgefallen ist. Ein solcher Fauxpas ist auch mitnichten zum ersten Mal passiert: Gerade im CSU-Bundesverkehrsministerium hat das schlampige Arbeiten geradezu Tradition. Die Bundesregierung wäre angeraten, bei der Stellenvergabe auf die Qualifikation der Bewerber zu achten, damit derartige Fehler in Zukunft nicht passieren. Fest steht aber: ganz offensichtlich nimmt man es bei der Bundesregierung mit Recht und Gesetz nicht so genau und hofft darauf, dass Fehler keinem auffallen. Diese Ansichten müssen definitiv Konsequenzen personeller Natur haben!“