Die Zeit online GmbH, die Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und der Autor Moritz von Uslar persönlich sind der Forderung der AfD-Bundestagsfraktion und ihrer Mitglieder nachgekommen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hintergrund ist eine veröffentlichte Aussage des Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP). Die Zeit hatte eine angebliche Äußerung Kubickis publiziert, wonach bei einer Debatte zu „Integration und zum Holocaust“ „aus den AfD-Reihen sinngemäß der Zwischenruf gekommen“ wäre, „man habe im ‚Dritten Reich‘ noch viel zu wenig Juden umgebracht“.
Wegen dieser Falschbehauptung war zunächst Kubicki persönlich abgemahnt worden. Kubicki hatte jedoch geltend gemacht, er sei falsch zitiert worden. Die AfD-Bundestagsfraktion hatte daraufhin von der „Zeit“ die Löschung des rechtswidrigen Textes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs gefordert, dem die ZEIT mit Schreiben vom 18.04.2018 nun nachgekommen ist.
Der Abgeordnete Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt hierzu:
„Die erfolgreiche Gegenwehr der AfD-Fraktion gegen eine mediale Falschbehauptung setzt ein wichtiges Signal: Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag lässt sich ehrabschneidende und infame Diffamierungen und Falschbehauptungen weder von politischen Konkurrenten noch von selbsternannten ‚Qualitätsmedien‘ gefallen. Es ist nicht entschuldbar, wie die ‚Zeit‘ hier gegen eine im Bundestag vertretene Partei agitiert und gehetzt hat, dies hart an der Grenze des Strafrechts. Wir als Fraktion werden uns auch künftig gegen jedweden Verleumdungsversuch und jede Falschdarstellung konsequent und mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen. Auch die nun richtiggestellte Äußerung des Herrn Kubicki ist noch sehr fragwürdig, wir prüfen diese weiter juristisch.“