Brandner: Bundesverfassungsgericht duckt sich weg und druckst zur Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus herum

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag gegen den Ausschluss von ungeimpften und negativ getesteten Abgeordneten von der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar aufgrund der 2G-Plus-Regel als unzulässig verworfen. Auch der Antrag von Fraktionschef Tino Chrupalla, der aufgrund der Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate nach der ursprünglich geltenden 2G-Plus-Regel nicht an der Gedenkveranstaltung hätte teilnehmen können, wurde negativ beschieden.
 

Das Bundesverfassungsgericht verwies dabei auf die am Dienstag bekannt gewordene Änderung der Regelung durch den Bundestag, nach der die Kürzung des Genesenenstatus nicht für Bundestagsabgeordnete gelte. Damit könne Chrupalla an der Gedenkveranstaltung teilnehmen.

 

Mit Blick auf die anderen betroffenen Abgeordneten entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Ausschluss ungeimpfter und nicht genesener Abgeordneter von der Teilnahme an der Gedenkstunde keinen schwerwiegenden Eingriff in ihr Recht auf freie Mandatsausübung darstelle. Zudem unterscheide sich eine Gedenkstunde deutlich von der sonstigen parlamentarischen Arbeit, Abgeordnete seien bei einer solchen Veranstaltung bloße Zuhörer.

 

Dazu teilt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unverständlich und enttäuschend. Das Bundesverfassungsgericht drückt sich wie so häufig durch die Verwerfung einer Klage vor einer inhaltlichen Entscheidung. Dabei ist es mehr als verwunderlich, dass das Gericht offenbar die Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus als weniger wichtig ansieht als jegliche reguläre Plenardebatte.


Die Argumentation im Fall Chrupalla lässt zudem den Verdacht aufkommen, dass hier zwischen Bundesverfassungsgericht und der Bundestagsspitze getrickst wurde. Denn das Gericht verweist darauf, dass Chrupalla durch die am Dienstag bekannt gewordene Sonderregelung für Bundestagsabgeordnete, die nun anders als normale Bürger plötzlich wieder 180 Tage als genesen gelten, am Donnerstag Zugang zu der Gedenkveranstaltung habe. Diesen hatte er aber nach der ursprünglichen Regelung und im Zeitpunkt der Klageeinreichung nicht. Wurde hier zwischen dem Gericht und der Bundestagsspitze eifrig telefoniert, um ein Obsiegen der AfD-Fraktion zu verhindern?


Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist damit noch nicht vorweggenommen. Man darf sich fragen, was noch passieren muss, damit das Bundesverfassungsgericht der inzwischen viel zu langen Reihe der demokratiefeindlichen Ausgrenzungen der AfD etwa durch die Versagung des Zugangs zu parlamentarischen Veranstaltungen, der Versagung eines Vizepräsidentenamtes oder der gleichberechtigten Mitwirkung in den Bundestagsausschüssen ein Ende setzt.“

Die Bundesregierung plant erneut einen massiven Stellenzuwachs im Vergleich zur vergangenen Legislaturperiode. Eine aktuelle Auswertung des...

Weiterlesen

Den ehemaligen Kanzlern der Bundesrepublik Deutschland stehen auf unbegrenzte Zeit Räume und Personal zur Verfügung. Beides wird vom Steuerzahler...

Weiterlesen

Wie sich aus einer Umfrage des Allensbach-Instituts ergibt, meint fast ein Drittel der Deutschen, in einer Scheindemokratie zu leben, in der die...

Weiterlesen

Die ehemalige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel erhält nach nur vier Monaten im Amt ein Übergangsgeld von rund 75.600 Euro. Dies kritisiert auch...

Weiterlesen

Wie die Antwort der Bundesregierung auf Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner ergibt, hat die umstrittene Amadeu-Antonio-Stiftung...

Weiterlesen

Ab 1. April gönnen sich die Mitglieder der Ampelregierung einen Lohnaufschlag: Während der Bundeskanzler 345 Euro zusätzlich jeden Monat erhält,...

Weiterlesen

Der Unternehmer Elon Musk hat in einem Interview mit der Zeitung ‚Die Welt‘ klargestellt, dass nicht nur die laufenden Kernkraftwerke in Deutschland...

Weiterlesen

Am gestrigen Donnerstag, den 24. März 2022, gründete sich im Deutschen Bundestag die Parlamentsgruppe ‚Moderne Kernenergie‘. Vorsitzende wurden die...

Weiterlesen

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines Vizepräsidenten des Deutschen...

Weiterlesen

In Berlin haben sich am 18.03.2022 die Justiziare aller AfD-Landtagsfraktionen sowie der AfD-Bundestagsfraktion getroffen. Die etwa 25 Teilnehmer...

Weiterlesen