Brandner: Bundesverfassungsgericht duckt sich weg und druckst zur Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus herum

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag gegen den Ausschluss von ungeimpften und negativ getesteten Abgeordneten von der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar aufgrund der 2G-Plus-Regel als unzulässig verworfen. Auch der Antrag von Fraktionschef Tino Chrupalla, der aufgrund der Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate nach der ursprünglich geltenden 2G-Plus-Regel nicht an der Gedenkveranstaltung hätte teilnehmen können, wurde negativ beschieden.
 

Das Bundesverfassungsgericht verwies dabei auf die am Dienstag bekannt gewordene Änderung der Regelung durch den Bundestag, nach der die Kürzung des Genesenenstatus nicht für Bundestagsabgeordnete gelte. Damit könne Chrupalla an der Gedenkveranstaltung teilnehmen.

 

Mit Blick auf die anderen betroffenen Abgeordneten entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Ausschluss ungeimpfter und nicht genesener Abgeordneter von der Teilnahme an der Gedenkstunde keinen schwerwiegenden Eingriff in ihr Recht auf freie Mandatsausübung darstelle. Zudem unterscheide sich eine Gedenkstunde deutlich von der sonstigen parlamentarischen Arbeit, Abgeordnete seien bei einer solchen Veranstaltung bloße Zuhörer.

 

Dazu teilt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unverständlich und enttäuschend. Das Bundesverfassungsgericht drückt sich wie so häufig durch die Verwerfung einer Klage vor einer inhaltlichen Entscheidung. Dabei ist es mehr als verwunderlich, dass das Gericht offenbar die Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus als weniger wichtig ansieht als jegliche reguläre Plenardebatte.


Die Argumentation im Fall Chrupalla lässt zudem den Verdacht aufkommen, dass hier zwischen Bundesverfassungsgericht und der Bundestagsspitze getrickst wurde. Denn das Gericht verweist darauf, dass Chrupalla durch die am Dienstag bekannt gewordene Sonderregelung für Bundestagsabgeordnete, die nun anders als normale Bürger plötzlich wieder 180 Tage als genesen gelten, am Donnerstag Zugang zu der Gedenkveranstaltung habe. Diesen hatte er aber nach der ursprünglichen Regelung und im Zeitpunkt der Klageeinreichung nicht. Wurde hier zwischen dem Gericht und der Bundestagsspitze eifrig telefoniert, um ein Obsiegen der AfD-Fraktion zu verhindern?


Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist damit noch nicht vorweggenommen. Man darf sich fragen, was noch passieren muss, damit das Bundesverfassungsgericht der inzwischen viel zu langen Reihe der demokratiefeindlichen Ausgrenzungen der AfD etwa durch die Versagung des Zugangs zu parlamentarischen Veranstaltungen, der Versagung eines Vizepräsidentenamtes oder der gleichberechtigten Mitwirkung in den Bundestagsausschüssen ein Ende setzt.“

Innerhalb des Formats „Leibniz im Bundestag“, bei dem Forscher der Leibniz-Gemeinschaft mit Bundestagsabgeordneten ins Gespräch kommen wollten, hatte...

Weiterlesen

Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Brandner ergab, wurden allein im Jahr 2017 664.819...

Weiterlesen

Mit Hilfe einer kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion, die der Abgeordnete Brandner, auch Vorsitzender der Landesgruppe Thüringen, federführend...

Weiterlesen

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat trotz Beschwerden der AfD-Bundestagsabgeordneten die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen eine deutsche...

Weiterlesen

Der Bund der Steuerzahler kritisiert in seinem aktuellen Wirtschaftsmagazin die in Erfurt errichteten ungenutzten Containerdörfer (etwa im Gebreite...

Weiterlesen

In dieser Woche besuchte der AfD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Thüringer Landesgruppe Stephan Brandner den Kinderkanal (KIKA) von ARD und...

Weiterlesen

Über die umfassenden Aufgaben des Hauptzollamtes Erfurt, das insgesamt rund 950 Beschäftigte zählt und auch für Teile Sachsens zuständig ist,...

Weiterlesen

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, auch Justiziar der Fraktion, bat im Rahmen einer schriftlichen Frage die Bundesregierung um Auskunft...

Weiterlesen

Im Gespräch mit dem „Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) e.V." erfuhr der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, der auch...

Weiterlesen

Wie sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Brandner ergibt, hat sich die Anzahl der von...

Weiterlesen