Brandner: Bundesverfassungsgericht duckt sich weg und druckst zur Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus herum

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag gegen den Ausschluss von ungeimpften und negativ getesteten Abgeordneten von der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar aufgrund der 2G-Plus-Regel als unzulässig verworfen. Auch der Antrag von Fraktionschef Tino Chrupalla, der aufgrund der Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate nach der ursprünglich geltenden 2G-Plus-Regel nicht an der Gedenkveranstaltung hätte teilnehmen können, wurde negativ beschieden.
 

Das Bundesverfassungsgericht verwies dabei auf die am Dienstag bekannt gewordene Änderung der Regelung durch den Bundestag, nach der die Kürzung des Genesenenstatus nicht für Bundestagsabgeordnete gelte. Damit könne Chrupalla an der Gedenkveranstaltung teilnehmen.

 

Mit Blick auf die anderen betroffenen Abgeordneten entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Ausschluss ungeimpfter und nicht genesener Abgeordneter von der Teilnahme an der Gedenkstunde keinen schwerwiegenden Eingriff in ihr Recht auf freie Mandatsausübung darstelle. Zudem unterscheide sich eine Gedenkstunde deutlich von der sonstigen parlamentarischen Arbeit, Abgeordnete seien bei einer solchen Veranstaltung bloße Zuhörer.

 

Dazu teilt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unverständlich und enttäuschend. Das Bundesverfassungsgericht drückt sich wie so häufig durch die Verwerfung einer Klage vor einer inhaltlichen Entscheidung. Dabei ist es mehr als verwunderlich, dass das Gericht offenbar die Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus als weniger wichtig ansieht als jegliche reguläre Plenardebatte.


Die Argumentation im Fall Chrupalla lässt zudem den Verdacht aufkommen, dass hier zwischen Bundesverfassungsgericht und der Bundestagsspitze getrickst wurde. Denn das Gericht verweist darauf, dass Chrupalla durch die am Dienstag bekannt gewordene Sonderregelung für Bundestagsabgeordnete, die nun anders als normale Bürger plötzlich wieder 180 Tage als genesen gelten, am Donnerstag Zugang zu der Gedenkveranstaltung habe. Diesen hatte er aber nach der ursprünglichen Regelung und im Zeitpunkt der Klageeinreichung nicht. Wurde hier zwischen dem Gericht und der Bundestagsspitze eifrig telefoniert, um ein Obsiegen der AfD-Fraktion zu verhindern?


Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist damit noch nicht vorweggenommen. Man darf sich fragen, was noch passieren muss, damit das Bundesverfassungsgericht der inzwischen viel zu langen Reihe der demokratiefeindlichen Ausgrenzungen der AfD etwa durch die Versagung des Zugangs zu parlamentarischen Veranstaltungen, der Versagung eines Vizepräsidentenamtes oder der gleichberechtigten Mitwirkung in den Bundestagsausschüssen ein Ende setzt.“

Medienberichten zufolge will das Bundesfamilienministerium 2018 für den Kampf gegen Extremismus 115,5 Mio. Euro ausgeben. Politiker der CDU/CSU sollen...

Weiterlesen

Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Claudia Roth, fordert in einem aktuellen Interview, dass die Identitäten der Mitarbeiter der AfD...

Weiterlesen

Die Zeit online GmbH, die Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und der Autor Moritz von Uslar persönlich sind der Forderung der...

Weiterlesen

Wie der Thüringer Innenminister Georg Maier(SPD) am Montag in Erfurt ankündigte, will Thüringen künftig Straftaten mit Messern statistisch genauer...

Weiterlesen

Eine „Studie“ der Stiftung Neue Verantwortung e.V kommt zu dem Ergebnis, dass sogenannte „Fakenews“ in Deutschland “vor allem von Rechten,...

Weiterlesen

Allein in den Jahren 2016 und 2017 wurden 567.923 Reiseausweise an sogenannte Flüchtlinge, davon 294.781 an syrische Staatsbürger, ausgegeben, wie die...

Weiterlesen

Mit Hilfe einer parlamentarischen Anfrage wollte der AfD-Bundestagsabgeordnete Brandner erreichen, dass die Bundesregierung Auskunft über Anzahl und...

Weiterlesen

In der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion gibt die Bundesregierung detailliert Aufschluss darüber, wohin die Mittel...

Weiterlesen

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz. Während die Nennung der Landessprache in einem...

Weiterlesen

Am Freitag, dem 23. Februar, machte sich die zweite Besuchergruppe des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner, diesmal vorrangig mit Bürgern aus...

Weiterlesen