Brandner (AfD): „Verfassungsschutz kann Zivilgesellschaft und Linksextreme nicht unterscheiden - ‚Zivilgesellschaft‘ muss sich unmissverständlich vom Extremismus, insbesondere auch dem linken, distanzieren!"

Wie sich aus einer kleinen Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner ergibt, liegen der Bundesregierung keinerlei Kenntnisse zu linksextremen Veranstaltungen und Konzerten in Deutschland vor (Bundestagsdrucksache 19/3106). Auffällig ist jedoch, dass die Bundesregierung auf der anderen Seite detailliert Auskunft zu rechtsextremen Veranstaltungen geben kann (z.B. in Bundestagsdrucksache 19/2185). Brandner hinterfragte, wie es zu einem solchen Ungleichgewicht kommen könne. In der Antwort (Bundestagsdrucksache 19/3962) gibt die Bundesregierung seltsamerweise an, dass durch „faktische Besonderheiten“ eine statistische Erfassung linksextremistischer Veranstaltungen erschwert würde. Als Gründe nennt die Bundesregierung, dass Linksextremisten häufig Themenfelder aufgriffen, „die auch von demokratischen Akteuren als relevant wahrgenommen werden“.  Daher seien neben extremistischen Linken auch „zivilgesellschaftliche Akteure“ auf derartigen Veranstaltungen zugegen.

Stephan Brandner begrüßt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz nach Aussage der Bundesregierung nun erkannt hat, dass eine solche Schräglage nicht hinnehmbar sei und entschieden habe, künftig auch Veranstaltungen der linksextremistischen Szene, vor allem angesichts des hohen Straftatenaufkommens bei Veranstaltungen dieser Art, zu erfassen. 

„Dass es dem Verfassungsschutz des Bundes offenbar bisher nicht gelungen ist, Zivilgesellschaft und Linksextremisten voneinander zu unterscheiden ist bezeichnend und lässt mich kopfschüttelnd zurück. Vielleicht erklärt sich durch dieses Defizit, wie es passieren konnte, dass Bundespräsident Steinmeier eine Veranstaltung des linksextremen Milieus, jüngst geschehen in Chemnitz, bewarb. Offensichtlich benötigt die Bundesregierung dringend Nachhilfe in Sachen Linksextremismus und die sogenannte ‚Zivilgesellschaft‘, wer immer das auch sein soll, wäre sehr gut beraten, sich unmißverständlich vom Extremismus, insbesondere auch dem linken, zu distanzieren“, so Brandner abschließend.

Zum Beginn des Gerichtsverfahrens gegen die mutmaßlichen Täter der Attentate vom 13. November 2015 in Paris unter anderem auf das Musiktheater...

Weiterlesen

Zum 70jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner:

 

„Ein...

Weiterlesen

Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender der Alternative für Deutschland,  fordert, dass massive Fehlentscheidungen, wie zuletzt...

Weiterlesen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zinsen für Steuererstattungen und Steuernachzahlungen von sechs Prozent pro Jahr angesichts der...

Weiterlesen

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Täter-Opfer-Beziehungen bei Straftaten im Jahr 2020 des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan...

Weiterlesen

Zur Ablehnung eines Eilantrags gegen die Wahlrechtsreform durch das Bundesverfassungsgericht erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der...

Weiterlesen

Berlin, 11. August 2021. Zur Ablehnung eines Eilantrags durch das Bundesverfassungsgericht in der Frage der verweigerten Wahl eines Vizepräsidenten...

Weiterlesen

Berlin, 9. August 2021. Berechnungen des Wahlrechtsexperten Vehrkamp zufolge könnte der neue, am 26. September zu wählende, Bundestag bis zu 1.000...

Weiterlesen

Heute haben Bund und Länder sich darauf geeinigt, ungeimpfte Personen nur bis zu einer Inzidenz von 35 von der Testpflicht zu befreien. Für den Zugang...

Weiterlesen

Heute, am 13. Juli 2021, ist der vom Bund der Steuerzahler Deutschland ausgerufene Steuerzahlergedenktag. Der Tag im Jahr, bis zu dem – nach Angaben...

Weiterlesen