Die AfD-Bundestagsfraktion hat gemäß Artikel 41 Absatz 2 des Grundgesetzes entschieden, Beschwerde gegen das Ergebnis der Wahlprüfung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Grund der Klage sind die chaotisch verlaufenen Wahlen in Berlin am 26. September 2021 zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus. Der Verfassungsgerichtshof Berlin hält die Wahlen, bezogen auf das Abgeordnetenhaus in ganz Berlin für wiederholungsbedürftig. Ziel des Einspruchs ist es deshalb auch die parallel unter gleichermaßen katastrophalen Bedingungen verlaufene Bundestagswahl für den 20. Deutschen Bundestag vollständig zu wiederholen. Der Bundestag hat im Gegensatz dazu am 10. November 2022 die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (Drs. 20/4000) gebilligt, nach der nur in rund einem Fünftel der Berliner Wahlbezirke (431 von 2257) die Wahl zum Bundestag wiederholt werden soll.
Der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, teilt dazu mit:
„Das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs ist eine juristische Ohrfeige für die Entscheidung der Koalition, nur in einem Fünftel der Wahllokale die Berliner Bundestagswahl zu wiederholen. Man darf nicht die Frösche befragen, wenn man den Sumpf trockenlegen will. Die Bundestagswahl muss in Berlin ebenso vollständig wiederholt werden, sonst ist nicht nur das Ansehen der Demokratie gefährdet. Hier geht es um das wichtigste Gut: Das Vertrauen der Bürger in allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen.“