Stephan Brandner: AfD-Fraktion klagt gegen Sondersitzung

Nach dem Bundestagspräsidentin Bärbel Bas entschieden hat, die Einladung zu den Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages für den 13. und 18. März nicht zurückzunehmen, wird die AfD-Fraktion im Laufe des Montags eine Organklage nebst Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Mit ihrem Eilantrag macht die Fraktion die Verfassungswidrigkeit der Einberufung der Sondersitzungen geltend und beruft sich hier auch auf Rechte des Bundestags selbst. Sie stützt sich auf die Verletzung von Organisations- und Mitwirkungsrechten, wenn in fehlerhafter Weise das Alt-Parlament zu einer Sondersitzung einberufen wird, obwohl in vergleichbarer Geschwindigkeit das bereits gewählte, neue Parlament einberufen werden könnte. Die AfD-Fraktion ist davon überzeugt, dass die Bundestagspräsidentin verpflichtet ist, in der aktuellen Situation den neuen Bundestag einzuberufen. Dies gilt insbesondere, da der Bundespräsident den alten Bundestag aufgelöst hat, und da durch die Einberufung des neugewählten Bundestages, die bereits in der kommenden Woche erfolgen könnte, kein wesentlicher zeitlicher Verzug entstehen würde. Es gebe unter dem Grundgesetz auch kein Wahlrecht zwischen zwei nebeneinander existierenden Bundestagen oder ein politisches Ermessen der Bundestagspräsidentin, welchen Bundestag sie einberufen möchte. Zudem verkennt sie auch ganz allgemein die Vorgaben der Verfassung: Obwohl diese ein Verlangen eines Drittels der Mitglieder des Bundestags explizit verlangt, stützt sie sich bloß auf ein Verlangen von zwei Fraktionen und will hieraus rechnerisch ein Drittel ableiten. Wie viele Abgeordnete aber tatsächlich dieses Verlangen geäußert haben, hat sie nicht geprüft

 

Dazu teilt der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

„Es ist völlig unverständlich, dass Bundestagspräsidentin Bas auch nach unseren Ausführungen daran festhält, den aufgelösten 20. Bundestag zu Sondersitzungen, statt den neu gewählten 21. Bundestag zu seiner Konstituierung zusammenzurufen. Sie hat bereits formell fehlerhaft einberufen, ignoriert mit ihrer Entscheidung den Wählerwillen, der sich bei der Bundestagswahl vor zwei Wochen gezeigt hat, und untergräbt damit weiter das Vertrauen in die parlamentarischen Prozesse. Sowohl sämtliche juristischen Argumente als auch der gesunde Menschenverstand und die politischen Umstände sprechen für unsere Auffassung, dass die Bundestagspräsidentin den alten Bundestag allenfalls und ausnahmsweise in besonders eilbedürftigen Notfällen erneut zusammenrufen dürfte, nicht aber, um derart weitreichende Entscheidungen wie mehrere hoch umstrittene Änderungen des Grundgesetzes zu beschließen und Billionen Euro schwere Neuverschuldung möglich zu machen. Solche Entscheidungen kann und darf nur der neugewählte Bundestag treffen.

Wer unrechtmäßig in Haft oder Untersuchungshaft sitzt, erhält derzeit eine pauschale Entschädigung von 25 Euro pro Tag, weitere Schäden muss er...

Weiterlesen

Der aktuelle Ostbeauftragte der Bundesregierung, Christian Hirte (CDU), drängt Medienberichten zufolge auf weitere Behördenansiedlungen im Osten....

Weiterlesen

Die geplante Einführung einer Erfassung von Messerangriffen soll laut Bundeskriminalamt noch bis zum Jahr 2022 dauern. Stephan Brandner,...

Weiterlesen

Nach Artikel 36 Abs. 1 GG sind bei den obersten Bundesbehörden Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden. Die bei den übrigen...

Weiterlesen

Medienberichten zufolge soll die Bundeswehr-Flugbereitschaft laut Bundesverteidigungsministerin von der Leyen drei neue Regierungsmaschinen bekommen....

Weiterlesen

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Entstehung und die Höhe der gesetzlichen Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten. Seit dem Jahr 2013...

Weiterlesen

Medienberichten zufolge lehnt die deutsche Jusitzministerin Katharina Barley Nachverhandlungen mit der EU bezüglich des BREXIT ab und macht deutlich,...

Weiterlesen

Am 15. Januar erklärte der erst seit wenigen Wochen im Amt befindliche Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, im Rahmen...

Weiterlesen

Der seit dem Jahr 2015 andauernde Rechtsstreit zwischen der linken Landtagsabgeordneten Katharina König-Preuß und dem heutigen Bundestagsabgeordneten...

Weiterlesen

Erst vor Kurzem machten Schlagzeilen über die gescheiterte Abschiebung eines 23-jährigen, mehrfach vorbestraften Afghanen die Runde, der von den...

Weiterlesen