Stephan Brandner: AfD-Fraktion klagt gegen Sondersitzung

Nach dem Bundestagspräsidentin Bärbel Bas entschieden hat, die Einladung zu den Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages für den 13. und 18. März nicht zurückzunehmen, wird die AfD-Fraktion im Laufe des Montags eine Organklage nebst Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Mit ihrem Eilantrag macht die Fraktion die Verfassungswidrigkeit der Einberufung der Sondersitzungen geltend und beruft sich hier auch auf Rechte des Bundestags selbst. Sie stützt sich auf die Verletzung von Organisations- und Mitwirkungsrechten, wenn in fehlerhafter Weise das Alt-Parlament zu einer Sondersitzung einberufen wird, obwohl in vergleichbarer Geschwindigkeit das bereits gewählte, neue Parlament einberufen werden könnte. Die AfD-Fraktion ist davon überzeugt, dass die Bundestagspräsidentin verpflichtet ist, in der aktuellen Situation den neuen Bundestag einzuberufen. Dies gilt insbesondere, da der Bundespräsident den alten Bundestag aufgelöst hat, und da durch die Einberufung des neugewählten Bundestages, die bereits in der kommenden Woche erfolgen könnte, kein wesentlicher zeitlicher Verzug entstehen würde. Es gebe unter dem Grundgesetz auch kein Wahlrecht zwischen zwei nebeneinander existierenden Bundestagen oder ein politisches Ermessen der Bundestagspräsidentin, welchen Bundestag sie einberufen möchte. Zudem verkennt sie auch ganz allgemein die Vorgaben der Verfassung: Obwohl diese ein Verlangen eines Drittels der Mitglieder des Bundestags explizit verlangt, stützt sie sich bloß auf ein Verlangen von zwei Fraktionen und will hieraus rechnerisch ein Drittel ableiten. Wie viele Abgeordnete aber tatsächlich dieses Verlangen geäußert haben, hat sie nicht geprüft

 

Dazu teilt der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

„Es ist völlig unverständlich, dass Bundestagspräsidentin Bas auch nach unseren Ausführungen daran festhält, den aufgelösten 20. Bundestag zu Sondersitzungen, statt den neu gewählten 21. Bundestag zu seiner Konstituierung zusammenzurufen. Sie hat bereits formell fehlerhaft einberufen, ignoriert mit ihrer Entscheidung den Wählerwillen, der sich bei der Bundestagswahl vor zwei Wochen gezeigt hat, und untergräbt damit weiter das Vertrauen in die parlamentarischen Prozesse. Sowohl sämtliche juristischen Argumente als auch der gesunde Menschenverstand und die politischen Umstände sprechen für unsere Auffassung, dass die Bundestagspräsidentin den alten Bundestag allenfalls und ausnahmsweise in besonders eilbedürftigen Notfällen erneut zusammenrufen dürfte, nicht aber, um derart weitreichende Entscheidungen wie mehrere hoch umstrittene Änderungen des Grundgesetzes zu beschließen und Billionen Euro schwere Neuverschuldung möglich zu machen. Solche Entscheidungen kann und darf nur der neugewählte Bundestag treffen.

Am bevorstehenden 1. Juli steigt die monatliche Abgeordnetenentschädigung der Mitglieder des Bundestages um 2,5% von 9.541,74 Euro auf 9.780,28 Euro....

Weiterlesen

Wie sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion unter der Federführung des Bundestagsabgeordneten Brandner...

Weiterlesen

Ein dramatischer Anstieg des Anteils nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Sexualdelikten in Zügen der deutschen Bahn und auf Bahnhöfen ergibt sich aus...

Weiterlesen

Die Anzahl der durch die deutschen Auslandsvertretungen erteilten Visa mit dem Reisezweck „Tourismus“ steigt seit dem Jahr 2011 dramatisch an. Wurden...

Weiterlesen

Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hat für die europaweite Einführung von Upload-Filtern gestimmt.  Die Neuregelung sieht vor, dass kommerzielle...

Weiterlesen

Am morgigen Mittwoch (dem 20.06.2018) würde die D-Mark 70 Jahre alt  – wäre sie nicht im Jahr 2002 durch vorsätzliches Verschulden der Altparteien von...

Weiterlesen

Der Bundestag debattiert am Donnerstag den Antrag der AfD-Fraktion zur „Erfassung von Straftaten unter Zuhilfenahme des Tatmittels Messer in der...

Weiterlesen

In der vergangenen Woche traf Stephan Brandner, Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag und langjähriges Mitglied...

Weiterlesen

Allein durch die deutsche Bundespolizei wurden seit dem Jahr 2015 517.825 illegal eingereiste Personen aufgegriffen. Dies ergab eine kleine Anfrage...

Weiterlesen

Am Standort Jena des größten nationalen Patentamts Europas traf Stephan Brandner, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, unter...

Weiterlesen