Stephan Brandner: AfD-Fraktion klagt gegen Verunglimpfung durch den Bundeskanzler

Die AfD-Bundestagsfraktion hat beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Hintergrund ist das ungebührliche Verhalten des Bundeskanzlers während der Regierungsbefragung im Bundestag am 6. Juli 2022. Scholz hatte anstelle einer Antwort auf die Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Steffen Kotré, warum die Erdgasleitung Nord Stream 2 nicht genutzt werde, die AfD pauschal als „die Partei Russlands“ verunglimpft und die Frage nicht sachlich beantwortet. Die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Kotré beanstanden in dem Organstreitverfahren die Verletzung des Fragerechts aus Art. 38 Abs.1 GG, die Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung, der Verfassungsorgantreue sowie des Fairnessgebots.

 

Der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, begründet diesen Schritt:

 

„Die Diffamierung der Opposition und damit des Parlaments als Ganzem im Rahmen des parlamentarischen Frage- und Kontrollrechts durch einen Bundeskanzler ist ein fatales Signal für die demokratische Kultur in unserem Land und muss rechtliche Konsequenzen haben. Mit der Missachtung seiner Pflicht als staatlichem Exekutivorgan zur Neutralität gegenüber der AfD-Fraktion, und damit den Millionen von uns repräsentierten Bürgern, sowie des Fairnessgebots, untergräbt Kanzler Scholz das Vertrauen in unsere parlamentarische Demokratie und überhöht die Exekutive. Um solch ungebührliches Verhalten in der Zukunft zu unterbinden, haben wir beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen ihn und die Bundesregierung eingereicht.“

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