Stephan Brandner: AfD-Fraktion reicht Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein

Die AfD-Bundestagsfraktion hat gemäß Artikel 41 Absatz 2 des Grundgesetzes Wahlprüfungsbeschwerde gegen das Ergebnis der Wahlprüfung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und beantragt, dass die Bundestagswahl im gesamten Wahlgebiet von Berlin für ungültig erklärt wird. Die Wahlen am 26.09.2021 hatten zum sprichwörtlichen „Berliner Wahlchaos“ geführt. Zehntausende Wahlberechtigte konnten ihr Wahlrecht nicht, nicht wirksam, nur unter unzumutbaren Bedingungen oder nicht unbeeinflusst wahrnehmen. Ursache war eine vollkommen unzureichende Wahlvorbereitung der Wahl durch die Landes- und in deren Folge der Bezirkswahlleitungen. Bekanntlich mussten während des Wahltags unter anderem dutzende Wahllokale schließen, weil sie nicht genügend Stimmzettel hatten. Vor hunderten von Wahllokalen bildeten sich teilweise mehrstündige Warteschlangen. Einzelne Wahllokale hatten bis 20 Uhr geöffnet. Obwohl dieses Wahlchaos das gesamte Berliner Wahlgebiet umfasste, hat der Deutsche Bundestag auf die Einsprüche zahlreicher Bürger am 10.11.2022 beschlossen, die Wahl müsse nur in 20 Prozent der Berliner Wahllokale wiederholt werden. Dagegen wendet sich die AfD-Bundestagsfraktion.

 

Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner:
 
„Das Berliner Wahlchaos steht sinnbildlich für die Zustände in unserer Hauptstadt und in Deutschland überhaupt. Dass nun in Berlin auf Geheiß der Ampelmehrheit nur in rund einem Fünftel der Wahlbezirke die Bundestagswahl wiederholt werden soll, obwohl die am gleichen Tag und unter den gleichen Bedingungen stattgefundene Wahl des Abgeordnetenhauses vollständig wiederholt wird, ist eine Farce. Es ist dies typisch für die Ampelkoalition, die systematisch und fortgesetzt demokratische Grundprinzipien unserer Demokratie missachtet. Das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes zur Berlinwahl ist unmissverständlich und weil offensichtlich bei der Bundestagswahl die gleichen Fehler gemacht wurden, ist eine komplette Neuwahl auch hier zwingend erforderlich: Fehlende und fehlerhafte Stimmzettel, tagsüber geschlossene und am Abend zu spät geschlossene Wahllokale, stundenlange Wartezeiten, lückenhafte Dokumentationen, geschätzte und nicht gezählte Ergebnisse. Die Liste der Unregelmäßig- und Peinlichkeiten ist lang, viel zu lang. Es spricht alles dafür, dass die Ampelmehrheit im Wahlprüfungsausschuss eine politisch motivierte und nicht rechtlichen Überlegungen folgende Entscheidung getroffen hat. Eine fehlerfreie und zuverlässige Legitimation der Mandatsträger im Bundestag hat einen so hohen Stellenwert für die Demokratie, dass die gravierenden Wahlrechtsvorstöße zu einer vollständigen Neuwahl in Berlin führen müssen. Für die AfD-Bundestagsfraktion, die wie keine andere für unsere Demokratie kämpft, ist es für eine Selbstverständlichkeit gegen das Ergebnis der Wahlprüfung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.“

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