Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, am 23. Juni 2022 eine Entscheidung über einen Eilantrag zu veröffentlichen, den die AfD-Bundestagsfraktion bereits vor sechs Monaten, nämlich am 31.12.2022, eingereicht hatte. Mit diesem Eilantrag wehrt sich die AfD-Bundestagsfraktion gegen die Versagung der ihr zustehenden Ausschussvorsitze im Bundestag. Nach den Vereinbarungen im Ältestenrat des Bundestags stehen ihr der Vorsitz in den drei Ausschüssen für Innenpolitik, für Gesundheit und für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu. Dennoch versagen die Altparteien der AfD-Bundestagsfraktion diese wichtigen Ämter.
Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner:
„Im Bundestag wird der Wille von über 10 Prozent der Wähler missachtet, jahrzehntelange Gepflogenheiten und geltendes Recht gebrochen, indem sämtliche anderen Fraktionen der AfD eine gleichberechtigte Teilhabe in den Bundestagsausschüssen verweigern. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in unserem Eilverfahren ein halbes Jahr Zeit genommen, um zu prüfen, ob dieser demokratische Missstand gegen die Verfassung verstößt. Wir erwarten, dass das höchste deutsche Gericht am kommenden Donnerstag die demokratischen Rechte der Opposition endlich wieder einmal stärkt."