Stephan Brandner: Entscheidung zu Schröders Büro sollte Vorbild zum Umgang mit Alt-Kanzlern werden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder abgewiesen und stellt fest, dass es an einer Rechtsgrundlage für die Zurverfügungstellung für Büros und Mitarbeiter fehle.


Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, erklärt, dass der vom Gericht konstatierte fehlende Rechtsanspruch sich auch auf Ex-Kanzlerin Merkel beziehe. Merkel hat sich ihrerseits selbst aus dem politischen Geschäft zurückgezogen und nimmt keine wahrnehmbaren Aufgaben als ehemalige Bundeskanzlerin mehr wahr.


„Die AfD steht für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage der Amtsausstattung ehemaliger Kanzler, die nicht auf Willkür beruhen darf. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Bundestagsfraktion vorgelegt (20/1540). Für einen engen zeitlichen Rahmen, nämlich für vier Jahre nach Beendigung der Amtszeit – und nicht auf Lebenszeit – wollen wir dem ehemaligen Kanzler eine angemessene Amtsausstattung zubilligen – allerdings nicht in dem ausufernden Maß, wie dies heute der Fall ist. Das Gebot der Gleichbehandlung legt nun nahe, dass diese veralteten Privilegien, nach denen Angela Merkel über neun teils höchstbezahlte Mitarbeiter verfügt, nun verabschiedet werden!“

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