Stephan Brandner: Geheimdienst-Chef wird wieder auffällig und hetzt gegen AfD – erneute Abmahnung gegen das BfV

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hatte sich am 9. November 2023 erneut öffentlich gegen die AfD positioniert. Auf die Frage, ob eine Regierungsbeteiligung der AfD vorstellbar wäre, antwortete Haldenwang:
 

„Daran müssen wir Demokratinnen und Demokraten arbeiten, das gemeinsam zu verhindern. Alles andere, da muss man ja verzweifeln.“

 
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, kommentiert die Aussagen:

„Herr Haldenwang kommt mir vor wie ein Ertrinkender, der hektisch und panisch um sich schlägt. Wieder einmal machte er rechtswidrige, plumpe Propaganda gegen die in Umfragen stärkste Partei in Deutschland und damit etwas, was nicht ansatzweise seine Aufgabe ist. Mit diesen Eingriffen in den demokratischen Willensbildungsprozess betätigt er sich eindeutig als politischer Akteur und überschreitet damit erneut und ganz massiv seine Befugnisse als Präsident einer Behörde, die für die innere Sicherheit zuständig ist, und spielt auch auf wie ein Herold der SPD-Innenministerin Faeser.

 

Der renommierte Staatsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek bezeichnet die Äußerungen Haldenwangs gegenüber dem Nachrichten-Portal ‚NIUS‘ als rechtswidrig und führt aus: ‚Wenn der Verfassungsschutz seine Mittel einsetzt, um Einfluss auf die Regierungsbildung zu nehmen und die Regierungsbeteiligung einer nicht verbotenen Partei zu verhindern, handelt er gesetzwidrig und verstößt gegen das Demokratieprinzip.‘

 

Die politische Agitation Haldenwangs ist also nicht nur ein Verstoß gegen seine Amtspflichten, sondern eine konkrete Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland. Dagegen müssen wir uns alle zur Wehr setzen. Mit dem Versuch, der AfD zu schaden, hat Haldenwang erneut das staatliche Neutralitätsgebot verletzt. Deshalb haben wir gestern das Bundesamt für Verfassungsschutz, vertreten durch Haldenwang in seiner Eigenschaft als dessen Präsident, abgemahnt und prüfen derzeit weitere rechtliche Schritte.“

Das Rechtsgutachten des Mainzer Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Friedhelm Hufen im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen...

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