Zur Forderung des Deutschen Anwaltsvereins nach einer Reform der Tötungsdelikte im Strafgesetzbuch teilt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, mit:
„Die Forderung des Deutschen Anwaltsvereins überrascht ein wenig. Wir haben seit Jahrzehnten eine stimmige Gestaltung der Tötungsdelikte im 16. Abschnitt des StGB, zu der eine austarierte und feingliedrige Rechtsprechung entwickelt wurde. Problemlagen aus der Praxis sind hier nicht bekannt geworden. Das DAV-Konzept, so wie es aktuell vorliegt, vermag nicht zu überzeugen. Es stellt sich die Frage, ob eine gefestigte Rechtsprechung für ein Experimentierfeld aufgegeben werden sollte – gerade in einem Bereich, wo es um die Verfolgung von Delikten gegen das höchste Rechtsgut eines Menschen mit den entsprechenden Sanktionen geht.
Ganz offensichtlich sieht ansonsten keine relevante Stelle einen durchgreifenden Reformbedarf. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag wird den weiteren Gang der Dinge genau beobachten und einen eventuellen Reformprozess kritisch begleiten.“