CDU-Generalsekretär Linnemann wiederholt in den Medien die Forderung der AfD-Fraktion nach Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag lehnt jedoch eine Anhörung im Rechtsausschuss zum bereits bestehenden AfD-Gesetzentwurf (Drs. 20/6194 <https://dserver.bundestag.de/btd/20/061/2006194.pdf> ) ab. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, Mitglied im Rechtsausschuss, teilt dazu mit:
"Ob Diebstahl, Raub oder gar Totschlag - die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass Jugendliche immer gewalttätiger werden. Grund für führende CDU-Politiker wie Carsten Linnemann mit einer AfD-Forderung medial Wahlkampf zu machen: Der Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre. Auch vom Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, gibt es Zuspruch für die Forderung der AfD-Fraktion. Der Rechtsstaat müsse klare Kante zeigen, denn unter 14-Jährige sind sich der Strafunmündigkeit bewusst.
Die AfD-Fraktion freut sich, wenn ihre guten gesetzgeberischen Ideen auch von der CDU aufgegriffen werden. Wenn aber gleichzeitig die CDU-Fachpolitiker diese wichtige Debatte nicht zulassen und gemeinsam mit den Linken und der Ampel geschlossen gegen eine Anhörung stimmen, dann hat die CDU ein Glaubwürdigkeitsproblem. Das ist mal wieder der Versuch der CDU, mit AfD-Themen Wahlkampf zu machen, während sie auf Fachebene knallhart linke Mehrheiten unterstützt."