Stephan Brandner: Weitere Organklage der AfD-Fraktion gegen die Bundesregierung eingereicht

Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 30.08.2023 beim Bundesverfassungsgericht eine weitere Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Hintergrund ist hier das rechtswidrige Verhalten des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Beauftragten der Bundesregierung für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, Sven Lehmann, während der Fragestunde im Bundestag am 1. März 2023. Lehmann hatte die Frage und Nachfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Tobias Matthias Peterka unter anderem mit den Worten, „die queerfeindlichsten und damit menschenfeindlichsten Äußerungen, Bestrebungen, Anträge und Entwürfe“ würden aus der AfD-Fraktion kommen, bewusst diffamierend und damit unzureichend und rechtswidrig beantwortet, was das verfassungsmäßige parlamentarische Frage- und Informationsrechts aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes der Kläger verletzt. Der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, begründet diesen Schritt:


„Die Kontrolle und kritische Begleitung der Regierung gehört zu den grundlegendsten Aufgaben eines funktionierenden Parlaments und insbesondere einer Oppositionsfraktion. Die Anfeindungen des Parlamentarischen Staatssekretärs sind nicht nur verbale Grenzüberschreitungen. Die Diffamierung der Opposition und damit des Parlaments als Ganzem im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts durch einen Vertreter der Bundesregierung ist ein fatales Signal für die demokratische Kultur in unserem Land. Das Grundgesetz verpflichtet die Vertreter der Bundesregierung, inhaltliche und neutrale Auskünfte auf Fragen von Abgeordneten zu geben. Damit das Vertrauen der Bürger in unsere demokratischen Institutionen keinen Schaden nimmt und um solch ungebührliches Verhalten in der Zukunft zu unterbinden, haben wir beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht.“

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