AfD-Fraktion beantragt einstweilige Anordnungen gegen Seehofer und wegen Parteienfinanzierung beim Bundesverfassungsgericht

„Die Neuregelung der Parteienfinanzierung weist zahlreiche verfassungsrechtliche Mängel auf, da sie gegen die vom Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen zur Parteienfinanzierung aufgestellten Grundsätze verstößt. Wir werden daher versuchen, eine einstweilige Anordnung gegen diesen Selbstbedienungsakt der Koalitionsfraktionen zu erwirken, um einen Vollzug des Gesetzes zu verhindern. Erfahrungsgemäß ist nicht mit einer schnellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen. Auch ein Erfolg in den Verfahren würde zudem nicht bedeuten, dass zu viel erhaltene Beträge von den Parteien zurückgezahlt werden müssten. Das Bundesverfassungsgericht kann lediglich die Rechtswidrigkeit des Gesetzes feststellen und würde keine Entscheidung zur Folgenbeseitigung - also der Rückzahlung - treffen. Sollte also unser Antrag zurückgewiesen werden, würden ab 2019 erst einmal die erhöhten Beträge gezahlt. Es wäre also sinnvoll, die Auszahlung der erhöhten Beträge sehr zeitnah zu verhindern. Dieses ist nur im Wege der Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes möglich.“

 

Auch gegen Bundesinnenminister Seehofer geht die AfD-Faktion im Rahmen eines Organstreits juristisch vor und hat dazu eine einstweilige Anordnung in Karlsruhe beantragt. Seehofer hatte in einem Interview behauptet, man könne sich "nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das [sei] staatszersetzend". Dazu erklärt Brandner:

 

„Die skandalöse Äußerung Seehofers, mit der er als Innenminister die größte Oppositionspartei und -fraktion verunglimpfte, steht auf der Netzseite des Innenministeriums. Darüber hinaus wurde er von den dpa-Journalisten in der Funktion des Bundesinnenministers befragt. Er nutzt staatliche Ressourcen, also Regierungsprivilegien, und sein Amt, um in die politische Auseinandersetzung einzugreifen und den ernsthaftesten und größten seiner politischen Gegner, nämlich die AfD, zu diskreditieren. Ein sehr ähnliches Fehlverhalten war bereits einmal vom Bundeverfassungsgericht beanstandet worden. Damals ging es um Forschungsministerin Wanka, die die Opposition beschimpft hatte. Sie wurde verurteilt. Wir wollen die Feststellung erreichen, dass Seehofer seine Pflicht zur Mäßigung verletzt hat. Zudem soll ihm die Weiterverbreitung seiner kruden Aussagen untersagt werden.“

Die sogenannte „Letzten Generation“ will nach eigenen Aussagen einen „Gesellschaftsrat“ installieren, der dann anstelle der gewählten Parlamente das...

Weiterlesen

Im Jahr 2022 hat sich die Anzahl derjenigen, die sich hierzulande im Kirchenasyl befanden, von 336 Personen im Jahr 2021 auf 1763 Personen mehr als...

Weiterlesen

Die Stadt Gera informierte heute darüber, dass das Projekt „Deutsches Zentrum Mobilität der Zukunft“ (DZM) durch das Bundesministerium für Digitales...

Weiterlesen

Die Gemeinde Nobitz (Landkreis Altenburger Land) verzichtet auf die unbegrenzte Projektförderung aus dem Bundesministerium für Ernährung und...

Weiterlesen

Am kommenden Donnerstag wird die Maskenpflicht in Fernzügen endlich beendet. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für...

Weiterlesen

Im Bereich der Agentur für Arbeit Thüringen Ost waren im Januar 2023 über 20.000 Personen arbeitslos gemeldet, 7,7% mehr als noch vor einem Jahr. Rund...

Weiterlesen

Stephan Brandner: Klatsche für SPD und CDU vor dem Bundesverfassungsgericht: 100 Millionen Euro müssen umgehend zurückgezahlt werden!

Das...

Weiterlesen

Am Bundeswehrstandort im Geraer Ortsteil Hain wird derzeit umfangreich investiert und gebaut Kernstück der Neubaumaßnahmen ist eine moderne...

Weiterlesen

Aktuellen Medienberichten zufolge legen die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP einen Gesetzesentwurf für eine Wahlrechtsreform vor. Der stark...

Weiterlesen

Bundesverteidigungsministerin Lambrecht hat nach mehreren Medienberichten ihren Rücktritt angekündigt.

Stephan Brandner, stellvertretender...

Weiterlesen