AfD-Fraktion beantragt einstweilige Anordnungen gegen Seehofer und wegen Parteienfinanzierung beim Bundesverfassungsgericht

„Die Neuregelung der Parteienfinanzierung weist zahlreiche verfassungsrechtliche Mängel auf, da sie gegen die vom Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen zur Parteienfinanzierung aufgestellten Grundsätze verstößt. Wir werden daher versuchen, eine einstweilige Anordnung gegen diesen Selbstbedienungsakt der Koalitionsfraktionen zu erwirken, um einen Vollzug des Gesetzes zu verhindern. Erfahrungsgemäß ist nicht mit einer schnellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen. Auch ein Erfolg in den Verfahren würde zudem nicht bedeuten, dass zu viel erhaltene Beträge von den Parteien zurückgezahlt werden müssten. Das Bundesverfassungsgericht kann lediglich die Rechtswidrigkeit des Gesetzes feststellen und würde keine Entscheidung zur Folgenbeseitigung - also der Rückzahlung - treffen. Sollte also unser Antrag zurückgewiesen werden, würden ab 2019 erst einmal die erhöhten Beträge gezahlt. Es wäre also sinnvoll, die Auszahlung der erhöhten Beträge sehr zeitnah zu verhindern. Dieses ist nur im Wege der Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes möglich.“

 

Auch gegen Bundesinnenminister Seehofer geht die AfD-Faktion im Rahmen eines Organstreits juristisch vor und hat dazu eine einstweilige Anordnung in Karlsruhe beantragt. Seehofer hatte in einem Interview behauptet, man könne sich "nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das [sei] staatszersetzend". Dazu erklärt Brandner:

 

„Die skandalöse Äußerung Seehofers, mit der er als Innenminister die größte Oppositionspartei und -fraktion verunglimpfte, steht auf der Netzseite des Innenministeriums. Darüber hinaus wurde er von den dpa-Journalisten in der Funktion des Bundesinnenministers befragt. Er nutzt staatliche Ressourcen, also Regierungsprivilegien, und sein Amt, um in die politische Auseinandersetzung einzugreifen und den ernsthaftesten und größten seiner politischen Gegner, nämlich die AfD, zu diskreditieren. Ein sehr ähnliches Fehlverhalten war bereits einmal vom Bundeverfassungsgericht beanstandet worden. Damals ging es um Forschungsministerin Wanka, die die Opposition beschimpft hatte. Sie wurde verurteilt. Wir wollen die Feststellung erreichen, dass Seehofer seine Pflicht zur Mäßigung verletzt hat. Zudem soll ihm die Weiterverbreitung seiner kruden Aussagen untersagt werden.“

Der Thüringer AfD-Bundestagsabgeordnete und Direktkandidat für den Wahlkreis 194, Gera-Greiz-Altenburger Land, Stephan Brandner, freut sich, dass...

Weiterlesen

Der Thüringer AfD-Bundestagsabgeordnete und Direktkandidat für den Wahlkreis 194, Gera-Greiz-Altenburger Land, Stephan Brandner, zeigt sich höchst...

Weiterlesen

Am Sonntag, dem 26. September 2021, wird die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und voraussichtlich zum 8. Thüringer Landtag stattfinden. Für die...

Weiterlesen

Noch im Landtagswahlkampf 2019 warb die CDU mit: „Windkraftwahnsinn – Schluss damit!“.
 

Nicht einmal zwei Jahre später ist es für Auma-Weidatals...

Weiterlesen

Fast zehn Jahre warten die Bürger von Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf jetzt auf die längst versprochene Umgehungsstraße.

 

Der Unmut der...

Weiterlesen

Am gestrigen 1. Mai kam es, wie in jedem Jahr, zu einer massiven Gewalteskalation der linken Szene auch in Berlin. Stephan Brandner, stellvertretender...

Weiterlesen

Seit geraumer Zeit warb die Erfurter BUGA GmbH dafür, schon im Vorverkauf die Dauerkarten für die Bundesgartenschau zu erwerben. Viele Erfurter und...

Weiterlesen

Am heutigen 30. April endet die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Zuvor war die Aussetzung vom 31. Dezember auf den 1. Februar und dann ein...

Weiterlesen

Das im Geldwäschegesetz verankerte Transparenzregister stellt für viele ehrenamtliche Vereine eine oftmals unnötige Bürokratie und damit zusätzliche...

Weiterlesen

Im vergangenen Jahr hatte das Bundeswirtschaftsministerium bekannt gegeben, eine staatliche Presseförderung in Höhe von 220 Millionen Euro gewähren zu...

Weiterlesen