Boehringer/Brandner: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende Juni 2020 die Bundesregierung aufgefordert, den zweiten Nachtragshaushalt 2020 wegen Rechts-, vor allem aber Verfassungswidrigkeit zurückzuziehen (Drucksache 19/20739), wie auch der haushaltspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion Peter Boehringer in der Haushaltsdebatte deutlich gemacht hatte.  In weiten Teilen werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nun in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, in Auftrag gegeben hatte, bestätigt.

 

Dazu Peter Boehringer:

 

„Der Bundesfinanzminister nutzte rechtsmissbräuchlich die Ausnahmeregelung des Art 115 (2) Satz 6 GG für die Aufstellung eines komplett schuldenfinanzierten Nachtragshaushalts weit über die sonst zulässige Grenze der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse hinaus. Die mit dem Nachtragshaushalt finanzierten Maßnahmen stehen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Im Haushalt und in verschiedenen ‚Sondervermögen‘ werden kreditfinanziert milliardenschwere Rücklagen gebildet.

 

Das ist nicht nur ökonomisch absurd, sondern auch haushaltsrechtlich unzulässig: Auf diese Weise werden das Jährlichkeitsprinzip (Art. 110 Abs. 2, Paragraph 4 BHO) sowie das Gebot der Haushaltswahrheit (Paragraph 13 BHO) verletzt. Gleichzeitig verwendet die Bundesregierung im Haushaltsgesetz 2020 nicht die sogenannte ‚Asylrücklage‘ für Corona-Mehrausgaben (48 Milliarden Euro), was ebenfalls haushalts- und verfassungsrechtlich zwingend geboten gewesen wäre. All dies bestätigt nun das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes – und wir sehen sogar noch weitere rechtlich bedenkliche Punkte. Letztlich schafft sich die Bundesregierung hier unter Corona-Vorwand eine freie, parlamentarisch nun nicht mehr kontrollierbare Verfügungsreserve für das Wahljahr 2021 in Höhe von Dutzenden Milliarden Euro.“

 

Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, ergänzt:

 

„Wieder einmal befinden sich die Bundesregierung und die schwarzroten Abgeordneten, die sie stützen, auf verfassungsrechtlichen Abwegen. Das sieht nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so – auch der Bundesrechnungshof hat bereits deutliche Kritik am Regierungsgebaren geäußert. Und wieder einmal muss und wird die AfD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verfassungsbrüchen der Merkelregierung, deren Markenzeichen jahrelange Rechts- und Verfassungsbrüche sind, kommt. Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage und hoffen dabei sehr auf die Unterstützung weiterer rechtsstaatsbejahender Oppositionsabgeordneter. Fest steht jedoch: einmal mehr ist die AfD die Hüterin der Verfassung.“

Aus dem eigentlich harmlosen Kinderfest, an dem gemäß der Tradition Kinder von Haus zu Haus gehen, um Süßigkeiten zu sammeln, wurde unter anderem in...

Weiterlesen

Die Bundesregierung hat in der ersten Halbzeit ihrer Amtszeit in 1.184 Fällen die Flugzeuge und Hubschrauber der Bundeswehr genutzt. Zudem mussten...

Weiterlesen

Am Sonntag, den 29. Oktober werden auch in diesem Jahr die Uhren umgestellt. Der Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Deutschen...

Weiterlesen

Nach der IG Metall eskalieren auch weitere Gewerkschaften im Kampf gegen die AfD. So hat die SPD-Politikerin Fahimi, nun DGB-Chefin, die AfD als...

Weiterlesen

Ex-Bundespräsident Gauck ruft aktuell dazu auf, dass sich alle Parteien zusammentun mögen, um zu verhindern, dass die AfD regiere. Damit zeigt er sich...

Weiterlesen

Der ZDF-Komiker Jan Böhmermann erhält nach Recherchen der „Welt am Sonntag“ in diesem Jahr 651.000 plus Mehrwertsteuer vom ZDF. Im kommenden Jahr soll...

Weiterlesen

Die SPD ist an zahlreichen Medienhäusern und Zeitungsverlagen beteiligt. Kaum jemand weiß, dass hinter dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) eine...

Weiterlesen

Die rotgrüne Landesregierung Thüringens will gegen eine mit breiter Mehrheit, aber auch mit AfD-Stimmen, im Landtag beschlossene Senkung der...

Weiterlesen

Die ehemalige RBB-Direktorin Susann Lange bekommt vorerst keine Ruhegelder. Der Sender sollte ihr laut Vertrag in den nächsten Jahren insgesamt 1,8...

Weiterlesen

Den Entwurf eines Stiftungsgesetzes, der zwischen der Ampelregierung, CDU und den Linken ausgekungelt worden sein soll, bewertet Stephan Brandner,...

Weiterlesen