Boehringer/Brandner: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende Juni 2020 die Bundesregierung aufgefordert, den zweiten Nachtragshaushalt 2020 wegen Rechts-, vor allem aber Verfassungswidrigkeit zurückzuziehen (Drucksache 19/20739), wie auch der haushaltspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion Peter Boehringer in der Haushaltsdebatte deutlich gemacht hatte.  In weiten Teilen werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nun in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, in Auftrag gegeben hatte, bestätigt.

 

Dazu Peter Boehringer:

 

„Der Bundesfinanzminister nutzte rechtsmissbräuchlich die Ausnahmeregelung des Art 115 (2) Satz 6 GG für die Aufstellung eines komplett schuldenfinanzierten Nachtragshaushalts weit über die sonst zulässige Grenze der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse hinaus. Die mit dem Nachtragshaushalt finanzierten Maßnahmen stehen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Im Haushalt und in verschiedenen ‚Sondervermögen‘ werden kreditfinanziert milliardenschwere Rücklagen gebildet.

 

Das ist nicht nur ökonomisch absurd, sondern auch haushaltsrechtlich unzulässig: Auf diese Weise werden das Jährlichkeitsprinzip (Art. 110 Abs. 2, Paragraph 4 BHO) sowie das Gebot der Haushaltswahrheit (Paragraph 13 BHO) verletzt. Gleichzeitig verwendet die Bundesregierung im Haushaltsgesetz 2020 nicht die sogenannte ‚Asylrücklage‘ für Corona-Mehrausgaben (48 Milliarden Euro), was ebenfalls haushalts- und verfassungsrechtlich zwingend geboten gewesen wäre. All dies bestätigt nun das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes – und wir sehen sogar noch weitere rechtlich bedenkliche Punkte. Letztlich schafft sich die Bundesregierung hier unter Corona-Vorwand eine freie, parlamentarisch nun nicht mehr kontrollierbare Verfügungsreserve für das Wahljahr 2021 in Höhe von Dutzenden Milliarden Euro.“

 

Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, ergänzt:

 

„Wieder einmal befinden sich die Bundesregierung und die schwarzroten Abgeordneten, die sie stützen, auf verfassungsrechtlichen Abwegen. Das sieht nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so – auch der Bundesrechnungshof hat bereits deutliche Kritik am Regierungsgebaren geäußert. Und wieder einmal muss und wird die AfD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verfassungsbrüchen der Merkelregierung, deren Markenzeichen jahrelange Rechts- und Verfassungsbrüche sind, kommt. Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage und hoffen dabei sehr auf die Unterstützung weiterer rechtsstaatsbejahender Oppositionsabgeordneter. Fest steht jedoch: einmal mehr ist die AfD die Hüterin der Verfassung.“

Am heutigen Mittwoch soll ein Autokorso auf die aktuellen Nöte der Thüringer Fahrschulen aufmerksam machen. Schon vor Wochen mussten diese schließen –...

Weiterlesen

Heute tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft, der drakonische Strafen für Autofahrer bei Verstößen vorsieht. So droht ein Führerscheinentzug schon bei...

Weiterlesen

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der sich in der Coronakrise so gut wie gar nicht zu Wort meldet, schwört die Deutschen auf tiefe...

Weiterlesen

Anlässlich eines Besuchs des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz Haldenwang im Bürgerbüro des SPD-Bundestagsabgeordneten Lindh, das durch...

Weiterlesen

Nach der Mitteilung, die Geraer Bürger mit Drohnen überwacht und aufgrund dieser Spitzeleien auch Verstöße geahndet zu haben, folgte ein halbherziges...

Weiterlesen

Wie der Oberbürgermeister der Stadt Gera, Julian Vonarb, bekannt gab, nutzt die Stadt seit dem Osterwochenende Drohnen, um die Einhaltung der...

Weiterlesen

Mit einem offenen Brief wendet sich der AfD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Bundesvorsitzende seiner Partei an den Präsidenten des...

Weiterlesen

Erstmals werden alle Fraktionen im Bundestag gemeinsam einen Gesetzentwurf einbringen: Für das Jahr 2020 wird der Diätenautomatismus ausgesetzt.
 

Steph...

Weiterlesen

Mehrere Medien berichten, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel ‚genervt‘ von der Diskussion um die Rücknahme der weitreichenden Beschränkungen, die...

Weiterlesen

Aufgrund des nun wohl mindestens bis zum 31. August 2020 bestehenden Verbots der Durchführung von „Großveranstaltungen“ und zur Zeit auch...

Weiterlesen