Boehringer/Brandner: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende Juni 2020 die Bundesregierung aufgefordert, den zweiten Nachtragshaushalt 2020 wegen Rechts-, vor allem aber Verfassungswidrigkeit zurückzuziehen (Drucksache 19/20739), wie auch der haushaltspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion Peter Boehringer in der Haushaltsdebatte deutlich gemacht hatte.  In weiten Teilen werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nun in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, in Auftrag gegeben hatte, bestätigt.

 

Dazu Peter Boehringer:

 

„Der Bundesfinanzminister nutzte rechtsmissbräuchlich die Ausnahmeregelung des Art 115 (2) Satz 6 GG für die Aufstellung eines komplett schuldenfinanzierten Nachtragshaushalts weit über die sonst zulässige Grenze der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse hinaus. Die mit dem Nachtragshaushalt finanzierten Maßnahmen stehen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Im Haushalt und in verschiedenen ‚Sondervermögen‘ werden kreditfinanziert milliardenschwere Rücklagen gebildet.

 

Das ist nicht nur ökonomisch absurd, sondern auch haushaltsrechtlich unzulässig: Auf diese Weise werden das Jährlichkeitsprinzip (Art. 110 Abs. 2, Paragraph 4 BHO) sowie das Gebot der Haushaltswahrheit (Paragraph 13 BHO) verletzt. Gleichzeitig verwendet die Bundesregierung im Haushaltsgesetz 2020 nicht die sogenannte ‚Asylrücklage‘ für Corona-Mehrausgaben (48 Milliarden Euro), was ebenfalls haushalts- und verfassungsrechtlich zwingend geboten gewesen wäre. All dies bestätigt nun das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes – und wir sehen sogar noch weitere rechtlich bedenkliche Punkte. Letztlich schafft sich die Bundesregierung hier unter Corona-Vorwand eine freie, parlamentarisch nun nicht mehr kontrollierbare Verfügungsreserve für das Wahljahr 2021 in Höhe von Dutzenden Milliarden Euro.“

 

Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, ergänzt:

 

„Wieder einmal befinden sich die Bundesregierung und die schwarzroten Abgeordneten, die sie stützen, auf verfassungsrechtlichen Abwegen. Das sieht nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so – auch der Bundesrechnungshof hat bereits deutliche Kritik am Regierungsgebaren geäußert. Und wieder einmal muss und wird die AfD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verfassungsbrüchen der Merkelregierung, deren Markenzeichen jahrelange Rechts- und Verfassungsbrüche sind, kommt. Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage und hoffen dabei sehr auf die Unterstützung weiterer rechtsstaatsbejahender Oppositionsabgeordneter. Fest steht jedoch: einmal mehr ist die AfD die Hüterin der Verfassung.“

Zu dem Ergebnis der heutigen Sitzung des Vermittlungsausschusses erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, Vertreter der...

Weiterlesen

Im sogenannten „Kampf gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus“ will die Bundesregierung die bisher auf Telekommunikationsdienste-Anbieter...

Weiterlesen

Die Bundesregierung wirbt auf den Portalen der sozialen Netzwerke mit ihren Maßnahmen gegen „Rechtsextremismus und Hasskriminalität“. Wörtlich heißt...

Weiterlesen

Gera hat es bei der Bewerbung als „Europäische Kulturhauptstadt 2025“ nicht in die nächste Runde geschafft. Stephan Brandner, Bundestagsabgeordneter...

Weiterlesen

Am vergangenen Wochenende wurde der Geraer Bundestagsab-geordnete Stephan Brandner auf dem Parteitag der AfD in Braunschweig zu einem der...

Weiterlesen

Vor wenigen Tagen wurde vom Fachdienst Stadtgrün mit der Ersatz-pflanzung der im Zuge der Straßensanierung entfernten Bäume in der Plauenschen Straße...

Weiterlesen

Nach Auskunft der Bundesregierung lagen dieser zum 12. November 2019  Erkenntnisse zu 122 sogenannten IS-Rückkehrern nach Deutschland vor. Diese...

Weiterlesen

Am 22.November 1999 nahm das Bundesarbeitsgericht in Erfurt seinen Dienst auf. Somit jährt sich das Bestehen am morgigen Tag zum 20. mal. Stephan...

Weiterlesen

 Am 17. und 18. November traf sich die Bundesregierung zu einem Digitalgipfel auf Schloss Meseberg. Dabei handelt es sich um einen der ganz wenigen...

Weiterlesen

Die Junge Gemeinde Stadtmitte, ansässig in Jena, ist durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Thüringen mit einem „Demokratiepreis“...

Weiterlesen