Boehringer/Brandner: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende Juni 2020 die Bundesregierung aufgefordert, den zweiten Nachtragshaushalt 2020 wegen Rechts-, vor allem aber Verfassungswidrigkeit zurückzuziehen (Drucksache 19/20739), wie auch der haushaltspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion Peter Boehringer in der Haushaltsdebatte deutlich gemacht hatte.  In weiten Teilen werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nun in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, in Auftrag gegeben hatte, bestätigt.

 

Dazu Peter Boehringer:

 

„Der Bundesfinanzminister nutzte rechtsmissbräuchlich die Ausnahmeregelung des Art 115 (2) Satz 6 GG für die Aufstellung eines komplett schuldenfinanzierten Nachtragshaushalts weit über die sonst zulässige Grenze der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse hinaus. Die mit dem Nachtragshaushalt finanzierten Maßnahmen stehen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Im Haushalt und in verschiedenen ‚Sondervermögen‘ werden kreditfinanziert milliardenschwere Rücklagen gebildet.

 

Das ist nicht nur ökonomisch absurd, sondern auch haushaltsrechtlich unzulässig: Auf diese Weise werden das Jährlichkeitsprinzip (Art. 110 Abs. 2, Paragraph 4 BHO) sowie das Gebot der Haushaltswahrheit (Paragraph 13 BHO) verletzt. Gleichzeitig verwendet die Bundesregierung im Haushaltsgesetz 2020 nicht die sogenannte ‚Asylrücklage‘ für Corona-Mehrausgaben (48 Milliarden Euro), was ebenfalls haushalts- und verfassungsrechtlich zwingend geboten gewesen wäre. All dies bestätigt nun das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes – und wir sehen sogar noch weitere rechtlich bedenkliche Punkte. Letztlich schafft sich die Bundesregierung hier unter Corona-Vorwand eine freie, parlamentarisch nun nicht mehr kontrollierbare Verfügungsreserve für das Wahljahr 2021 in Höhe von Dutzenden Milliarden Euro.“

 

Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, ergänzt:

 

„Wieder einmal befinden sich die Bundesregierung und die schwarzroten Abgeordneten, die sie stützen, auf verfassungsrechtlichen Abwegen. Das sieht nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so – auch der Bundesrechnungshof hat bereits deutliche Kritik am Regierungsgebaren geäußert. Und wieder einmal muss und wird die AfD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verfassungsbrüchen der Merkelregierung, deren Markenzeichen jahrelange Rechts- und Verfassungsbrüche sind, kommt. Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage und hoffen dabei sehr auf die Unterstützung weiterer rechtsstaatsbejahender Oppositionsabgeordneter. Fest steht jedoch: einmal mehr ist die AfD die Hüterin der Verfassung.“

Am gestrigen Samstag bekam der AfD-Bundestagabgeordnete Stephan Brandner, der auch Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Recht und...

Weiterlesen

Um sich über die Situation der Kleingartenvereine beim „Verband der Gartenfreunde e.V. Gera" zu informieren, besuchte der AfD-Bundestagsabgeordnete...

Weiterlesen

Das diesjährige Bundesjugendlager des THW findet im thüringischen Rudolstadt statt. Neben dem Bundesjugendwettkampf, einer Art deutscher...

Weiterlesen

Vor einigen Wochen schon gab die Landesregierung in Erfurt auf die Frage eines Abgeordneten ausgerechnet aus den eigenen Reihen Zahlen bekannt, welche...

Weiterlesen

Laut Prognosen sind vom Braunkohleausstieg im Mitteldeutschen Braunkohlerevier über 3.500 Beschäftigte betroffen. Obwohl die...

Weiterlesen

Mit seinem Urteil zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure hat der EuGH die feindliche Haltung der EU gegen die Freien Berufe in Deutschland...

Weiterlesen

Am vergangenen Wochenende gab es massenhaft Sachbeschädigungen im Geraer Hofwiesenpark. Von herausgerissenen Toiletten wurde berichtet, ein Teil des...

Weiterlesen

In der Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am Mittwoch war auch der Gesetzentwurf der Alternative für Deutschland zur Aufhebung...

Weiterlesen

Aufgrund des Thüringentages wird Sömmerda in der kommenden Woche der Mittelpunkt Thüringens sein. Dazu gehört, dass auch das Büro des...

Weiterlesen

Die SPD-Abgeordnete Christine Lambrecht soll Nachfolgerin der scheidenden Justizministerin Katarina Barley werden. Der AfD-Bundestagsabgeordnete...

Weiterlesen