Brandner (AfD): „Altparteien zwingen Anwälte zu teurer, unausgereifter Digitalisierung!"

Die Anwaltschaft hat die Möglichkeit zum elektronischen Rechtsverkehr - "besonderes elektronisches Anwaltspostfach", abgekürzt "beA" - untereinander und mit den Gerichten über viele Jahre hinweg nur in geringem Umfang genutzt. Deshalb wurden die Anwälte 2013 per Gesetz dazu verpflichtet, ein elektronisches Anwaltspostfach vorzuhalten und über ihre Beiträge zur Bundesrechtsanwaltskammer für die dafür nötige Infrastruktur zu bezahlen. Seit dem Start 2016 wurden immer wieder eklatante Sicherheitsprobleme bekannt, es wurde viel teurer, als prognostiziert und ging verspätet an den Start. Die Akzeptanz des Anwaltspostfachs ist daher weiterhin gering. Trotzdem soll ab 2022 der Rechtsverkehr mit den Gerichten zwingend ausschließlich über das Anwaltspostfach in digitaler Form abgewickelt werden. Dies erscheint derzeit völlig unrealistisch. Deshalb hat die AfD-Fraktion im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem der Nutzungszwang für die Anwälte zugunsten einer freiwilligen Nutzung aufgehoben werden soll. Im Rechtsausschuss wurde dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt.

 
Der stellvertretende Rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, sagt dazu:

„Bei weitem nicht alle Anwälte nutzen derzeit das elektronische Postfach. Eine verhältnismäßig große Zahl von Anwälten hat es noch nicht einmal freigeschaltet. Seit dem Start 2016 wurden zahlreiche schwere Sicherheitsmängel bekannt. Trotzdem sollen nach dem Willen der Altparteien die Anwälte ab 2022 in ein System gezwungen werden, von dessen Vorteilhaftigkeit sie offenkundig nicht überzeugt sind. Ein System, das technisch nicht ausgereift ist, das die Anwälte für eigentlich staatlich bereitzuhaltende Infrastruktur zahlen lässt und zu dem weder BRAK noch DAV belastbare Zahlen haben. Dass die Koalition eigene Fehlentscheidungen nur ungern zugibt, ist nachvollziehbar. Dass jedoch die übrigen Oppositionsparteien lieber einen Antrag der AfD-Fraktion ablehnen als im Sinne der Anwälte tätig zu werden, ist bemerkenswert und spricht gegen diese.“

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