Brandner (AfD): „Am 28. Jahrestag des Hauptstadtbeschlusses - Einstellungspraxis in den obersten Bundesbehörden widerspricht dem Grundgesetz!"

Nachdem sich die Bundesregierung über Jahre hinweg geweigert hatte, die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der Beamten in den Bundesbehörden offenzulegen, bringt eine Kleine Anfrage des Thüringer AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner nun Licht ins Dunkel: Die Beamtenbesetzung in den Bundesministerien und -gerichten sowie den obersten Bundesbehörden widerspricht Artikel 36 Absatz 1 Grundgesetz, wonach Beamte aus allen Ländern in einem „angemessenen Verhältnis“ zu verwenden sind.


Stephan Brandner, der auch Vorsitzender des Bundestagsrechtsausschusses und Justiziar der AfD-Fraktion ist, kritisiert das Verschleiern durch die Bundesregierung und die grundgesetzwidrige Einstellungspraxis scharf: "Es stört in der Bundesregierung offenbar niemanden, dass die obersten Bundesbehörden vor allem an einer Unterbesetzung an Beamten aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen leiden, auch Baden-Württemberg und Bayern sind deutlich unterrepräsentiert. Insbesondere die Ministerien sind auch fast 30 Jahre nach der Einheit und am 28. Jahrestag der Berlinentscheidung noch immer ein Abbild der alten Bonner Republik. Ein Anteil von 40 Prozent findet sich zum Beispiel bei Beamten aus Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung muss zügig dafür Sorge tragen, dass in den obersten Bundesbehörden Beamte aus allen Bundesländern in einem angemessenem Verhältnis Verwendung finden - das ist ein Erfordernis gleichwertiger Lebensverhältnisse ebenso wie der Deutschen Einheit!"

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