Brandner (AfD): Brandner reicht Organklage gegen Deutschen Bundestag ein

Gegen die drei Ordnungsrufe, die Stephan Brandner am 6.3.2020 vom sitzungsleitenden Vizepräsidenten Wolfgang Kubicki erhalten hat, reichte der AfD-Bundestagsabgeordnete nun eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht ein (Aktenzeichen 2 BvE 6/20). Kubicki hatte den ersten Ordnungsruf wegen der „Missachtung des sitzungsleitenden Präsidenten“ ausgesprochen, da Brandner ihn nicht explizit in seiner Begrüßung erwähnt hatte. Den zweiten Ordnungsruf erhielt Brandner, da er darauf verwies, dass bei der von ihm gewählten Anrede „Meine Damen und Herren“ der Vizepräsident bereits mitgemeint gewesen sei. Den dritten Ordnungsruf erhielt Brandner, als er am Ende seiner Rede wie folgt ausführte:

Wir haben über diese Hufeisentheorie geredet. Meine Damen und Herren, da muss man an einer Stelle etwas korrigierend eingrenzen und sagen: Das Gegenstück der Linken auf der rechten Seite ist nicht die AfD, es ist die NPD.- Das muss mal ganz klar gesagt werden. Mit anderen Worten: Auf der linken Seite dieses Parlaments sitzen die einzigen Nazis in diesem Haus – die Nationalsozialisten auf der linken Seite. Meine Damen und Herren, diese links-faschistische Truppe auf der linken Seite mit ihrer Partei gehört wegen ihrer extremistischen Umtriebe verboten und abgeschafft, und das lieber heute als morgen.“

Stephan Brandner erklärt, dass es im Bundestag keine verpflichtende Grußformel gäbe, die wörtlich zu Beginn einer Rede auszusprechen sei: „Ganz offensichtlich fühlte sich Herr Kubicki in seiner persönlichen Ehre gekränkt, nicht durch eine eigene durch mich erwähnte Begrüßung gebauchpinselt zu werden. Warum er sich bei „Damen und Herren“ nicht angesprochen fühlt, sollte er erklären. Mit einer neutralen Sitzungsleitung hat sein überhebliches, arrogantes und selbstverliebtes Auftreten selten etwas zu tun. Dass der dritte Ordnungsruf durch Kubicki erteilt wurde, kann nur in seinem mangelhaften historischen Wissen und lückenhaften Kenntnissen der Geschäftsordnung und Gepflogenheiten begründet sein. Selbstverständlich ist es legitim, sämtliche Sozialisten mit den fast namensidentischen National-Sozialisten zu vergleichen. Dies gilt umso mehr, als es sich zum Beispiel bei der Partei „die Linke“ um die rechtsidentische Nachfolgerin der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, also der DDR-SED handelt, die schwerste Verbrechen an ihrer Bevölkerung begangen hat. Jeder Sozialismus jeglicher Farbe, egal ob braun oder rot, ist verbrecherisch! Darauf hinzuweisen ist einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht nur erlaubt, sondern es ist – grade in der heutigen Zeit, in der sozialistische Ideen immer mehr die Oberhand gewinnen und Grundrechtseinschränkungen an der Tagesordnung sind – dringend geboten.“

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